7'30, 40.2/3, 30 Auszug aus einem Zürcher Ratsprotokoll mit einem Verbot des Gebrauchs einer Orgel im evangelischen Gottesdienst in Ermatingen, 1778.03.04- (Dokument)

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Ref. code:7'30, 40.2/3, 30
Title:Auszug aus einem Zürcher Ratsprotokoll mit einem Verbot des Gebrauchs einer Orgel im evangelischen Gottesdienst in Ermatingen
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Rechtsakt-Typ:Entscheid
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:(Zürich)
Creation date(s):after 3/4/1778
Aussteller:Stadtschreiber (von Zürich)
Regest:Vom Rat genehmigtes Exzerpt des Stadtschreibers von Zürich [coram senatû - stadtschrbr]:
Auf die Weisung der Examinatoren betreffend das Ansinnen der (evangelischen) Kirchgemeinde Ermatingen, die durch Vermächtnis des verstorbenen Junkers Tobias Zollikofer zu Relingen erhaltene Orgel zum Gottesdienst zu gebrauchen, wird nach reiflicher Überlegung zu Recht erkannt, es sei der besagten Kirchgemeinde Ermatingen der Gebrauch dieser Orgel von nun an untersagt. Nachtrag: „NB. Wenn darüber etwas vorfällt, so ist an das examinatorium zu berichten“.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:23.0 x 37.5
Kommentar des Staatsarchivs:Mit Relingen ist das 1720 von den Zollikofern erworbene sog. Relingsche Schlösschen an der Bergstr. 3 in Ermatingen, das bis 1815 im Familienbesitz war, gemeint. Zollikofer schenkte der paritätischen Kirche Ermatingen zum Gebrauch beider Konfessionen 1777 eine Orgel (freundlicher Hinweis von Peter Erni). Das Examinatorium war die zürcherische Kontrollinstanz in kirchlichen Angelegenheiten offenbar auch für evangelische Thurgauer Gemeinden. (Diesbezüglich Antwort von Martin Illi auf die Anfrage vom 30.10.06: "Das ganze Kirchenwesen lag in der Kompetenz des kleinen Rats. Zur Vorbehandlung der Entscheidungen des Kleinen Rat in kirchlichen Angelegenheiten war der Exiaminatorenkonvent zuständig. Er setze sich aus Vertretern des kleinen Rats und aus der Vorsteherschaft der Zürcher Kirche zusammen, das heisst aus allen Chorherren des Grossmünsters und der Pfarrer des Fraumünsters und von St. Peter". Der Zusammenhang mit Bischofszell könnte die in diese Zeit fallende gründliche Renovation der Orgel und ein auch andernorts (z.B. in Märstetten) nachweisbares Interesse des evangelischen Konfessionsteils an Orgelmusik im evangelischen Gottesdienst sein.
Verweise:StATG 7’16’9, Dok. vom 10.02.1778; StAZH E I, 1.13a vom 12.02.1778; Ref. PfarrArch Ermatingen Schrank 9 links, Fach 3, Tablar 2 (Bericht über die Kirchenrenovation von 1899).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): -
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Position in den Selektenschachteln (2006): Aa2, 162
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__40-2___3__30_00001.tif
 

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Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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