7'30, 38.32/33 Letzwillige Verfügung von Chorherr Ignatius Wirz, 1752.03.22 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/33
Title:Letzwillige Verfügung von Chorherr Ignatius Wirz
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Rechtsakt-Typ:Testamentierung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):3/22/1752
Aussteller:Chorherr Ignatius Wirz
Regest:Chorherr Ignatius Wirz bezeugt seinen letzten Willen:
1. Er übergibt seine Seele seinem Erschaffer.
2. Den Leib der Erde.
3. Er will, dass der Landammann von Flüe als Kind seiner Schwester mit denen (den Kindern) von Ratsherr Hans Heinrich von Flüe und Maria geborene Wirz jedes seinen Teil nach Landrecht bekommt.
4. Die auf der Chorherrenstelle [auf dem canonicat] erkauften oder sonst "erhausten" Mittel sollen in 3 Teile geteilt werden. Ein Teil erhalten des Landammanns Kinder als seine Neffen und Nichten, ein Teil die (nur) von seiner Schwester Regina abstammenden Kinder und der dritte Teil soll nach Landrecht und Brauch verteilt werden.
5. Anna Maria als seine Haushälterin [als meine hauseri] erhält ein Bett.
6. Sein Neffe als geistlicher Sohn erhält eine vierfache Dublone mit dem eingeprägten Bruder Klaus.
7. 20 Gulden werden zu 40 heiligen Messen gegeben.
Die 7 Zeugen bekräftigen, dass das Testament in diesem Wortsinne erklärt worden ist.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:23.2 x 34.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers
Dorsual aufgedrückte Lacksiegel und eigenhändige Unterschriften von: Kustos von Schorno, Senior und Chorherr Stöcklin, Chorherr Bessler von Wattingen, Chorherr Wurner(?), Chorherr Pfyffer von Altishofen [Altishoffen], Chorherr und Pfarrer Uttinger [Utinger], (Chorherr) Heinrich Büeler [Büeller]
Kommentar des Staatsarchivs:Beim in § 3 und § 4 des Testaments erwähnten Landammann von Flüe handelt es sich um Johann Wolfgang von Flüe (1691-1754), der dreimal verheiratet war und dessen zweite Frau Marie Regina Wirz die Schwester des Erblassers war. Die Kinder aus den beiden anderen Ehen des Landammanns erhalten also einen Drittel des erwirtschafteten Gutes, die Kinder aus der Ehe mit Marie Regine 2 Drittel. Vgl. dazu HLS Bd. 4, S. 573.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71:
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1752
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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End of term of protection:3/22/1772
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