7'30, 38.32/18 Entscheid des eidg. Landvogts im Fall eines umstrittenen und nicht bei ihm angemeldeten Arrests, den der Müller Jakob Engeli auf die Feldfrüchte des Lehenbauers Jakob Gimmi gelegt hat, 1661.08.03 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/18
Title:Entscheid des eidg. Landvogts im Fall eines umstrittenen und nicht bei ihm angemeldeten Arrests, den der Müller Jakob Engeli auf die Feldfrüchte des Lehenbauers Jakob Gimmi gelegt hat
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch; Befehl
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):8/3/1661
Aussteller:Hauptmann Joseph Amrhyn, des inneren Rats der Stadt Luzern, eidg. Landvogt im oberen und niederen Thurgau
Adressat:Franz Müller, Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Jakob Engeli, Müller von Hof
Regest:Vor Hauptmann Joseph Amrhyn [Am Rhin], des inneren Rats der Stadt Luzern, eidg. Landvogt im oberen und niederen Thurgau, bringt Franz Müller, Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, vor, dass Jakob Engeli, Müller von Hof [Hooff], dem Jakob Gimmi [Gymmi], Lehenbauer des Stifts, auf dessen Feldfrüchte einen Arrest gelegt hat, von welchem sie nicht glauben wollen, dass er ihn beim Landvogt angemeldet hat. Da ihnen das betreffende Gütlein vor 2 Jahren auf der Gant nach Landesbrauch zugesprochen [zugefertiget] wurde und Engeli (als Gläubiger) es mit seinem Angebot nicht erhalten konnte [Engelin solches mit seiner schuldt nit überschlagen], ersuchen sie den Landvogt, den Arrest zurückzunehmen [zue relaxieren].
Da der Landvogt von keiner Bewilligung zum angesprochenen Arrest weiss, befiehlt er, dass die Feldfrüchte des genannten Gütleins bis nach Ablauf der beschlossenen Frist in unparteiische Hände gelegt werden. Sollten sich die Parteien bis dahin nicht unter einander geeinigt haben, sollen sie auf seinem Gerichtstag [tagsatzung] erscheinen und die gegenseitigen Klagen vorbringen.
Dorsualvermerk:Uhrkhundt.
Von herrn landtvogt Am Rhin contra Jacob Engeli, müller zu Hoff, wegen angelegen arrest auff des Jacob Gümmis einem stüfft verstandenen (gestrichen: "lechen") güetlins.
1661.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.9 x 34.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Joseph Amrhyn von Luzern war 1660-1662 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. HLS Bd. 1, S. 309.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1661
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:8/3/1681
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=516340
 

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