Ref. code: | 7'30, 38.32/14 |
Title: | Der eidg. Landvogt fällt einen gütlichen Spruch zur Beilegung des Streits zwischen Landrichter Häberli und dem Stift um den überschuldeten Hof von Jakob Schenk in Guntershausen |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 4/24/1651 |
Aussteller: | Hauptmann Michael Schorno, des Rats, alt Statthalter und Säckelmeister zu Schwyz, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau |
Adressat: | Johann Häberli von Mauren, Urteilssprecher des freien Landgerichts im Thurgau; Johann Konrad Falk, Kustos des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, und David Bridler, Stiftsamtmann |
Regest: | Vor Hauptmann Michael Schorno, des Rats, alt Statthalter und Säckelmeister zu Schwyz, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, erscheinen in Appellationsweise Johann Häberli (sic!) von Mauren [Mura], Urteilssprecher des freien Landgerichts im Thurgau einerseits und Johann Konrad Falk, Kustos des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, und David Bridler, Stiftsamtmann, andererseits. Landrichter Häberli lässt durch seinen bestellten Redner darlegen: Als gegen Jakob Schenk [Schenckh] von Guntershausen [Gunterschußen] ein gerichtliches Pfändungsverfahren durchgeführt [der uffahl gehalten] worden ist, hat das Stift diesen Hof, der Batzenhof [Batzenhoff] genannt, für 2400 Gulden gekauft und dabei auch etliche Schuldforderungen gegen Schenk übernommen. Danach ist Häberli wegen seiner Schuldansprüche von 400 Gulden "in eine langwierige rächtfertigung" geraten, weil er die Befriedigung seiner Ansprüche nicht den Rechten anderer Gläubiger hintanstellen lassen wollte, die seiner Ansicht nach weniger Rechte als er ausweisen konnten. Auf ein Angebot des Stifts, Häberli solle den Hof selbst übernehmen und die Gläubiger befriedigen, ist dieser nicht eingetreten, weil nach seiner Meinung der Hof inzwischen heruntergewirtschaftet und die Felder nicht mehr angebaut worden seien, so dass der verlangte Preis zu hoch sei. Er verlangt vom Stift, dass dieses seine Ansprüche vollumfänglich und in erster Linie befriedigen und die erlittenen Kosten bezahlen soll. Der Redner der Stiftsanwälte verweist auf die Rechte anderer Gläubiger, so jene von Jakob Belz [Beltz] aus dem Gericht der Herrschaft Bürglen [Pürglen] und die von Landrichter Etter aus Birwinken [Pirrenwinckhen]. Das Stift wolle wissen, ob Häberli den Hof durch Überbieten an sich ziehen [überschlagen] wolle oder nicht, und hofft, dass der Landrichter die Ansprüche des Stifts und anderer Gläubiger befriedigen werde. Es ergeht der gütliche Spruch, das Stift solle den erkauften Hof behalten und die Gläubiger nach der Reihenfolge ihrer Rechte bezahlen. Die Übernahme des Hofes durch einen höher bietenden anderen Gläubiger bleibt möglich. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Diesen am 14.03.1651 ergangenen gütlichen Spruch will das Stift nicht annehmen, so dass am 24. April dieser Spruch für gültig erklärt und bekräftigt wird. Beide Parteien verlangen Beurkundung des Spruchs und das Stift kündigt Appellation an die Ratsboten der Eidgenossen auf der nächsten Jahrrechnungstagsatzung in Baden an. |
Dorsualvermerk: | Appellationsbrieff eines wolehrwürdigen stiffts st. Pelagii zue Bischoffzell contra herrn Johann Häberlin, landtrichter, zue Mura. (Spätere Ergänzung:) Des Schenken guth oder auffahl zu Gundteshausen betreffend. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 3 |
Format B x H in cm: | 20.6 x 32.7 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem Siegel |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 5; Fa 6 Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1651 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'58 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Usage |
End of term of protection: | 4/24/1671 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=516274 |
|
Social Media |
Share | |
|