Ref. code: | 7'30, 38.32/4 |
Title: | Urteil im Fall eines ausstehenden Zinses der Gebrüder Giger, der dem Stift geleistet werden soll, auch wenn dieser statt der von den Giger verlangten Siegelurkunden nur Urbare und Rödel ausweisen |
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Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Bischofszell) |
Creation date(s): | 5/4/1528 |
Ausstellungsdatum: | uff Mentag nach dem Maytag |
Aussteller: | Peter Zeller, Richter im Gottshausgericht von Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Rudolf Jung, Chorherr, und Valentin Wengi, Kaplan und Kellner, im Namen der Chorherren des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Gebrüder Heini und Jakob Giger und ihr Schwager Hans Locher, genannt Kucher |
Regest: | Vor Peter Zeller, Richter in dieser Sache, der an Stelle der Chorherren und des Kapitels des Stifts und Gotteshauses St. Pelagii in Bischofszell und auf Befehl des Hans Buchmann, ihrem Ammann, zu Bischofszell dem Gottshausgericht vorsteht, klagen Rudolf Jung, Chorherr, und Valentin Wengi, Kaplan und Kellner [keller] des genannten Stifts, im Namen der Chorherren durch ihren erwählten Fürsprech Hans Genter [Gennter] gegen die Gebrüder Heini und Jakob Giger und auch gegen Hans Locher, genannt Kucher, Ziegelbrenner [ziegler], wegen dessen Ehefrau Adelheid Giger sel., dass sie von den dem Stift ab ihren Gütern fälligen jährlichen Zinsen von 9 Viertel Kernen Bischofszeller Mass erst 8 Viertel gegeben hätten und 1 Viertel noch ausstehe. Dieser Viertel wird verlangt. Hans Giger lässt darauf in Gegenwart seiner beiden Mitverantwortlichen durch seinen Fürsprech Hans Schweizer [Schwittzer] vorbringen: Er wolle die Urbare, Urkunden und Siegel sehen, in denen stehe, weshalb und seit wann sie den Chorherren diesen Zins schuldig seien. Die Kläger erklären darauf, zwar zu diesem Zins keine Urkunden zu haben, aber Urbare und Rödel. Sie lassen diese verlesen und erklären, dass das Gericht daraus ersehe, dass die Giger die Güter vom Buchmann ererbt hätten. Die Beklagten stellen fest, dass keine besiegelten Urkunden "nach lut der urtail" vorhanden seien und verlangen, von der Klage freigesprochen zu werden. Nach einer Umfrage im Gericht wird zu Recht gesprochen: Falls die Anwälte der Chorherren an Eides Statt bezeugen können, dass sie ausser diesen Urbaren und Rödeln keine Urkunde besitzen, müssen die Giger dem Stift den fehlenden Zins entrichten. Als darauf die Anwälte Beurkundung verlangen, tritt Jakob Giger vor den Richter und erklärt, sie bedürften keiner Urkunde, sie würden den Zins laut Urteil auf der Stelle ausrichten. So weit steht dieser Rechtshandel im Moment, in dem Hans Giger auftritt und behauptet, ihm sei auf den heutigen Tag nicht verkündet worden, deshalb sei er dem Gericht auch keine Antwort schuldig. Heini und Jakob Giger und auch der Kucher sprechen darauf ihrem Bruder und Schwager Hans das Recht ab, sich dazu zu äussern: "sy hetten im in diser sach kain gwalt gebenn". Darauf wird das vorher verkündete Urteil wiederum eröffnet und bestätigt. Die Anwälte verlangen Beurkundung des Urteils. |
Dorsualvermerk: | Chorherren urtail wider die Giger zu Stockenn umb noch 1 fl. k(ernen) usstend zins. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 32.3 x 36.7 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Siegel nur angekündigt (fehlt): Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Erasmus Riff, genannt Welter, von Blidegg |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dass die Gebrüder Giger in Stocken wohnhaft sind, sagt allein die Dorsualnotiz, wird aber von der Folgeurkunde (StATG 7'30, 38.32/5) bestätigt. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 14; <25>; KK 44 Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1528 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'58 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 5/4/1548 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=515956 |
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