7'30, 38.30/71 Der Abt von Kreuzlingen spricht sich für ein gemeinsam mit dem Stift zu erlassendes Verbot der Schaf- und Ziegenweide (in Sulgen) aus, 1704.08.06 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.30/71
Title:Der Abt von Kreuzlingen spricht sich für ein gemeinsam mit dem Stift zu erlassendes Verbot der Schaf- und Ziegenweide (in Sulgen) aus
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Rechtsakt-Typ:Mitteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Kreuzlingen
Creation date(s):8/6/1704
Aussteller:Melchior (Lechner), Abt des Klosters Kreuzlingen
Adressat:Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Melchior (Lechner), Abt des Klosters Kreuzlingen antwortet Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell auf deren Schreiben im Fall eines Verfahrens gegen Johann Bommeli [Pomelin] und Mithaften (in Sulgen). Der Abt möchte die neuerlich eingeführten Schafe und Ziegen [die newerlich eingeführte schaff undt gaißen] bis zur Untersuchung der Sache nach dem Exempel des Landvogts und anderer Gerichtsherren in seinen Gerichten als schädlich [schadbar] verbieten. Er spricht sich dafür aus, dass sich beide Teile (d.h. das Kollegiatstift und das Kloster Kreuzlingen) in dieser Sache absprechen [vereinbaren] und erachtet in diesem Zusammenhang eine Erneuerung des Güterbeschriebs [newe güetter renovation] als nützlich und nötig.
Dorsualvermerk:Gottshaus Creutzlingen 1704.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 32.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel und mit eigenhändiger Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Melchior Lechner, Abt des Augustiner-Chorherrenstifts Kreuzlingen, vgl. HS IV/2, S. 294 f.
Dass der Ort, an dem der Konflikt um die neu eingeführte Schaf- und Ziegenweide entbrennt, Sulgen ist (wie Pupikofer in seinem Titelregest angibt), wird zwar im Brieftext nicht gesagt, geht aber aus der Tatsache hervor, dass nur hier die beiden Stifte Bischofszell und Kreuzlingen über Grundherrschafts- und Gerichtsrechte in Gemengelage verfügen. Ausserdem weist der Familienname Bommeli auf Sulgen: Ein Johannes Bommeli war 1715/20 Ammann und Kirchenpfleger in Sulgen. Vgl. Menolfi, Geschichte von Sulgen, S. 81.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXX.1704
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'57
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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End of term of protection:8/6/1724
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=515523
 

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