7'30, 36.28/2 Die 7 eidg. Orte bestimmen eine Delegation, die zusammen mit Abgeordneten des Domstifts Konstanz die Verhältnisse am Stift untersuchen und für die Bewahrung des Besitzstandes und des ordentlichen Gottesdienstes sorgen soll, 1575.06.18 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 36.28/2
Title:Die 7 eidg. Orte bestimmen eine Delegation, die zusammen mit Abgeordneten des Domstifts Konstanz die Verhältnisse am Stift untersuchen und für die Bewahrung des Besitzstandes und des ordentlichen Gottesdienstes sorgen soll
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:(Baden)
Creation date(s):6/18/1575
Aussteller:Die sieben den Thurgau regierenden eidg. Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus
Adressat:Beat Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, und Stiftsamtmann Christoph Mörikofer
Regest:Vor den sieben den Thurgau regierenden eidg. Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus verwahren sich an der am 12.06.1575 begonnenen Jahrrechnungs-Tagsatzung in Baden Beat Blarer von Wartensee, Kustos und Chorherr des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, und Stiftsamtmann Christoph Mörikofer dagegen, dass das Stiftskapitel bei den eidg. Oberen hinterrücks verunglimpft und beschuldigt wird, die Güter in liederlicher Weise durch Verschwendung zu schädigen und den Gottesdienst zu vernachlässigen. Sie stellen solche Vorwürfe in Abrede und bitten die Eidgenossen, neben dem Domdekan und einem Herrn vom Domstift zwei Abgeordnete samt dem eidg. Landvogt im Thurgau zu einer Visitation des Stifts nach Bischofszell zu entsenden. Darauf bestimmen die Eidgenossen, dass sich Landammann Abyberg und Landammann Hässi zusammen mit dem Landvogt im Thurgau nach Bischofszell begeben sollen, um dort mit dem Domdekan und den Herren Verordneten vom Domstift Konstanz dafür zu sorgen, dass das Stift bei seinen alten Gebräuchen [bey denselbigen und alten harkommen] bleiben kann und der Gottesdienst ordentlich versehen wird.
Dorsualvermerk:Abscheydt de anno 1575. Krafft dessen die lobliche regierende ohrt eine gesandtschafft nacher Bischoffzell verordnet umb daß nöthige einsehen zue thuen, damit wohl gehauset, auch der gottsdienst recht und wohl verrichtet werde.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:19.8 x 31.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel nur angekündigt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel ihres Landvogtes (von Baden)
Kommentar des Staatsarchivs:Formlose und verkürzte Abschrift.
Zu diesem Abschied und seinem Kontext vgl. Geiger, Chorherrenstift, S. 37, und EEAA 4.2, S. 1020.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 16; No. 3
Pupikofersche Signatur (1848): XXVIII.1434
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'54
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/18/1595
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=503551
 

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