7'30, 36.26/23 Das Stift borgt sich vom Berger Gerichtsherrn Georg Ulstatt 1000 Gulden, die dieser zur Ablösung eines auf seiner Herrschaft liegenden Schuldbriefes verwenden wollte, und verspricht ihm Befriedigung der Gläubigerin innerhalb dreier Jahre, 1580.01.01 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 36.26/23
Title:Das Stift borgt sich vom Berger Gerichtsherrn Georg Ulstatt 1000 Gulden, die dieser zur Ablösung eines auf seiner Herrschaft liegenden Schuldbriefes verwenden wollte, und verspricht ihm Befriedigung der Gläubigerin innerhalb dreier Jahre
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Rechtsakt-Typ:Schuldübertragung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1/1/1580
Aussteller:Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Georg Ulstatt, Gerichtsherr von Berg
Regest:Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell urkunden: Georg Ulstatt [Jerg Ůlstett], Gerichtsherr zu Berg, verzinst der Frau Anna Schultheiss [Schulthaiß] geborene Maisslin [Maißlin] für 1000 Gulden Huptgut jährlich auf St. Thomas (21.12.) 50 Gulden. Und obwohl er bemüht war, die 1000 Gulden auf seiner Herrschaft mit Hilfe von Albrecht von Breitenlandenberg [Braitten-Lanndenberg] zu Barbenstein [Barbenstain] in Herdern [Härdern] abzulösen und zur Entlastung [zu erledigung] seiner Herrschaft von diesem das Geld kraft einer aufgerichteten Zinsverschreibung geliehen hat, so hat er doch auf Bitten von Propst und Kapitelherren diese Summe mit der Einwilligung des Breitenlandenbergs dem Stift geliehen, das ihm im Gegenzug verspricht, seine Schuld gegenüber Anna Schultheiss [gegen gedachter Maißlinen] innerhalb der nächsten drei Jahre mit samt den Zinsen abzulösen. Als Unterpfand dieser Zusicherung setzen Propst und Kapitel mit Einwilligung des Philipp von Freiberg, Domherr und Domdekan des Hochstifts Konstanz und fürstbischöflicher Statthalter, alle Renten, Zinsen, Zehnten, Gülten und Einkommen, liegende und fahrende Güter ihres Stifts ein.
Dorsualvermerk:1580.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:48.5 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ehemals drei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): die Aussteller mit dem Siegel des Propsts und dem des Stiftskapitels sowie mit dem Siegel des in die Belastung der Stiftsgüter einstimmenden Philipp von Freiberg
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, durch die Entfernung der Siegel als ungültig gekennzeichnet worden.
Georg von Ulstatt aus Augsburg war - als einziger Protestant in der Reihe der Gerichtsherren von Berg - von 1575 bis 1582 Inhaber der Gerichtsherrlichkeit von Berg (vgl. Giger, Gerichtsherren, S. 80).
Zu Philipp von Freiberg, Domdekan und Statthalter des Bischofs von Konstanz, vgl. HS I/2.2, S. 823 f.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 8; No. 79
Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1580
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 721
Zettelrepertorium (1937): 7'30'53
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

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