Ref. code: | 7'30, 34.15/21 |
Title: | Die Tagsatzung in Baden setzt in einem gütlichen Vergleich zwischen dem Stift und Laurenz Zollikofer einen Vertrag über einen gesetzten Zehnten in der Höhe von 90 Gulden auf, den beide Seiten unter Vorbehalt der bischöflichen Zustimmung akzeptieren |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Vergleich; Vertragsabschluss |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/7/1607 |
Aussteller: | Die zur Jahresrechnung in Baden versammelten Ratsgesandten der 7 eidg. Orte |
Adressat: | Stift St. Pelagii in Bischofszell; Laurenz Zollikofer von Altenklingen, Gerichtsherr von Ötlishausen |
Regest: | Vor den zur Jahresrechnung in Baden versammelten Ratsgesandten der 7 eidg. Orte, nämlich von Zürich Konrad Grossmann [Großman], Bürgermeister, und Johann Kambli [Kamblin], Säckelmeister, von Luzern Jost Pfyffer, Ritter und Schultheiss, und Hauptmann Wilhelm Balthasar [Balthasser], des Rats, von Uri Gideon Stricker [Strickher], Landammann, und Jakob Zgraggen [Zu Graggen], des Rats, von Schwyz Rudolf Reding, Ritter, Landammann und Bannerherr, und Christoph Schorno, des Rats, von Unterwalden Sebastian von Bürg, Statthalter, und Philipp Barmettler [Permetler], des Rats, von Zug Konrad Zurlauben [Zur Louben], Stadtschreiber, und Michael Nussbaumer [Nussboumer], beide des Rats, und von Glarus Dietrich Stauffacher [Stouffacher], Landammann, erscheinen Johann Hilarius von Menlishofen [von Mendlisshoffen], Kustos, und Hieronymus Bridler, Amtmann, als Abgesandte des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, sowie Junker Laurenz Zollikofer [Zollikoffer] von Altenklingen [Altenclingen]. Die Stiftsvertreter klagen gegen Zollikofer als Inhaber der Gerichtsherrschaft Ötlishausen [Öttlißhußen], von welcher dem Stift der grosse und kleine Zehnten zusteht, dass dieser sich weigere, den Zehnten "ufzůstellen" und statt dessen eine bestimmte jährliche Summe Geldes bezahlen wolle, was ihren Interessen [irer grechtsamme] aber zuwider laufe. Dagegen legt Zollikofer dar, dass ihm beim Kauf Ötlishausens der Verkäufer, Gabriel Schenk [Schenckh], den Zehnten verschwiegen habe, worauf ihm das Stift einen in Geld gesetzten Zehnten zugestanden und das Geld auch manche Jahre eingenommen habe. Darauf erst seien dem Schenk sel. die 1000 Gulden, die Zollikofer wegen des verschwiegenen kleinen Zehnten zurückbehalten habe, ausbezahlt worden, die ihm jetzt niemand mehr ersetzen würde. Die Stiftsherren verweisen darauf, dass es zwar einen Kontrakt über einen gesetzten Zehnten gebe, dieser aber nie vom Bischof bestätigt worden sei. Darauf sagt Zollikofer, der Kontrakt sei ohne jeden Vorbehalt aufgerichtet und jahrelang unwidersprochen erfüllt worden. Nach dem Urteil von Landvogt Anton Schmid in dieser Sache muss das Stift den Kontrakt einhalten, hat nun aber gegen dieses Urteil Beschwerde eingereicht. Die beiden Parteien erklären sich darauf mit dem Vorschlag der Ratsgesandten, zwischen ihnen eine gütliche Einigung zu vermitteln, einverstanden. Darauf setzen die Vermittler Konrad Grossmann, Bürgermeister, Hauptmann Wilhelm Balthasar, Christoph Schorno und Dietrich Stauffacher, Landammann, den folgenden Vertrag auf: - Zollikofer soll die 2 Mutt Kernen und 9 Batzen laut alter Urkunden liefern. - Zollikofer soll für den grossen und kleinen Zehnten in seinem Gericht dem Stift jährlich 90 Gulden geben; - Nach 40 Jahren steht es dem Stift frei, den grossen und kleinen Zehnten wieder als Naturalabgabe zu beziehen, bei diesem Vertrag zu bleiben oder einen neuen abzuschliessen. - Ebenso liegt es in Zollikofers Belieben, dem Stift die neunzig Gulden weiter zu geben oder zur Naturalabgabe zurückzukehren. - Falls Zollikofer neue Weinberge oder Gärten anlegt, soll er davon entweder den Zehnten aufstellen (= in natura geben) oder sich darüber mit dem Stift vergleichen. - Beim letztjährigen Zins soll die alte, beim diesjährigen die neue Taxe gelten. - Die Verfahrenskosten soll jede Partei selbst tragen. - Die Vertragsartikel sollen den alten Urkunden, Siegeln und Rechten [gewarsamminen] keinen Abbruch tun. Diese sollen in Kraft bleiben. Das Stift erklärt sich zur Ratifizierung des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Fürstbischofs bereit. Wenn das Stift in Bischofszell und der Bischof den Vertrag bestätigen, so ist auch Zollikofer entschlossen, in die Vertragsklauseln einzuwilligen. Sollte die Ratifikation nicht erfolgen, wäre auch er nicht an den Vertrag gebunden. Die Anwälte des Stifts begehren Beurkundung des Vergleichs. |
Dorsualvermerk: | Vertrag zwüschen der stifft sti. Pelagii zu Bischoffzel abgesante, cleger, eins und j. Lorenntz Zolligkhoffern von Alten Clingen etc., antwurter, anders theils, betreffendt den klein und großen zecheten zuo Ötlihausen. Den 7tn Julii 1607. Anno 1607. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 20.0 x 31.8 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Auf Heftfaden aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Heinrich Reding, des Rats von Schwyz und eidg. Landvogt in Baden |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XV.1607 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'47 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__34-15___21_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__34-15___21_00004.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__34-15___21_00006.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__34-15___21_00008.tif
|
|
Usage |
End of term of protection: | 7/7/1627 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=498475 |
|
Social Media |
Share | |
|