7'30, 34.14/7, 3 Die Stadt St. Gallen fordert das Stift zur Nennung eines Datums im Frühjahr für die vorgesehene Einigungsversammlung in Oberaach auf, 1695.02.28 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.14/7, 3
Title:Die Stadt St. Gallen fordert das Stift zur Nennung eines Datums im Frühjahr für die vorgesehene Einigungsversammlung in Oberaach auf
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Rechtsakt-Typ:Mitteilung; Aufforderung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(St. Gallen)
Creation date(s):2/28/1695
Ausstellungsdatum:18.02.1695 (vgl. Kommentar)
Aussteller:Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Bürgermeister und Rat der Stadt St. Gallen beharren in ihrer Antwort auf ein Schreiben von Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell vom 18. dieses Monats "stile novo" darauf, dass ihre Reaktion auf die gegen alten Brauch verstossende Belastung ihres Prestenamt-Hofes Ennetaach [Ennetaich] rechtens [dem rechten gemäß] und in der Urkunde vom 17.12.1694 als rechtmässig erkannt worden ist. Sie fordern das Stift auf, die sichere Verwahrung der umstrittenen Zehntfrüchte bis zu deren Rückführung im Frühjahr sicherzustellen und auf Frühjahr einen Termin zu einer Schlichtungsversammlung in Oberaach zu bestimmen, an dem man dann die Gemeinde versammeln und den Augenschein nehmen wird.
Dorsualvermerk:Statt St. Gallen, den 18. Feb. 1695
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.4 x 32.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Im Schreiben reagieren Bürgermeister und Rat von St. Gallen auf einen Brief aus Bischofszell der vom 18. Februar 1695 datiert ist; "stile novo" (nach neuem Kalender), wie sie beifügen. Ihr Antwortschreiben trägt das gleiche Datum ohne Vermerk "stile novo". Nun ist nicht davon auszugehen, dass das Schreiben des Stifts am Tag seiner Ausstellung in Bischofszell in St. Gallen beraten und beantwortet werden konnte, auch wenn eine Beförderung nach St. Gallen am Ausstellungstag selbst möglich ist. Das Ausstellungsdatum muss sich vielmehr - den Gewohnheiten der stadtsanktgallischen Kanzlei folgend - stillschweigend nach dem alten Kalender richten. Dies gilt wohl auch für andere Schreiben St. Gallens in dieser Korrespondenz mit dem Stift, die den benutzten Kalender nicht nennen oder nicht beide Datierungen mit Bruchstrich angeben. Wo man den alten Kalender als den massgebenden betrachtete, brauchte man nicht zwingend die Datierung auch nach neuem Stil beizufügen, wie es dann innerhalb dieser Korrespondenz gelegentlich doch geschah (z. B. in StATG 7'30, 34.14/7, 5), oder mit "stilo vetere" ausdrücklich festzuhalten, dass man nach altem Kalender datiere.
Zum Begriff "prestenambt" vgl. den Kommentar in der übergeordneten Verzeichnungseinheit.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XIV.1688-1710
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'46
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2023).
 

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End of term of protection:2/28/1715
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Accessibility:Oeffentlich
 

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