7'30, 34.14/5, 0 Der eidg. Landvogt erklärt ein Gelübde, das sich die Gemeindsgenossen von Buhwil bezüglich des Zehnten gegenseitig geleistet haben, für aufgehoben und leitet die Frage des Zehnteinzugs an die niedergerichtliche Instanz weiter, 1605.07.02 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.14/5, 0
Title:Der eidg. Landvogt erklärt ein Gelübde, das sich die Gemeindsgenossen von Buhwil bezüglich des Zehnten gegenseitig geleistet haben, für aufgehoben und leitet die Frage des Zehnteinzugs an die niedergerichtliche Instanz weiter
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Ausstellungsort:(Frauenfeld)
Creation date(s):7/2/1605
Ausstellungsdatum:uff Sampstag vor sant Ulrichs tag
Aussteller:Kanzlei des Oberamtes in Frauenfeld
Adressat:Stift Bischofszell; Gemeinde Buhwil
Regest:Die Kanzlei des Oberamtes in Frauenfeld [ober canzly Frowenfeld] bescheinigt ein Urteil des Landvogts im Streit zwischen dem Stift in Bischofszell und der Gemeinde Buhwil [Buwylen]: Das Gelübde [gelüpt], welches die Gemeindsgenossen von Buhwil wegen des Zehnten sich gegenseitig hinter dem Rücken der Obrigkeit und des Zehntherrn [hinderrucks der oberkait und zechendherren], gegeben [ain anderen uffgelegt] haben, ist aufgehoben. Vor dem Niedergericht wird ein Urteil ergehen, wer den Zehnten behalten soll. Derjenigen Partei, die sich dadurch benachteiligt [beschwärdt] fühlen sollte, wird die Appellation "nach dem brûch" zugestanden. Und inzwischen soll der Schmied [schmid] den Zehnten einsammeln.
Dorsualvermerk:Urtell von Frawenfeld contra die gemaind zu Buewyll.
(Archivnotiz:) Abschiet die gmeint zu Buewill wegen des zechentens betr. 1605.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unterschrift der Ausstellerin
Kommentar des Staatsarchivs:Der Name des urteilenden Landvogts (in dieser Zeit Johann Helmlin von Luzern) wird im Dokument nicht erwähnt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <(Rasur)>; Zech.; No. 90; Z. No. 7
Pupikofersche Signatur (1848): XIV
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'46
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/2/1625
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=493132
 

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