7'30, 34.14/3, 0 Das Niedergericht von Hessenreuti weist in einem Rechtshandel die Frage, ob das Stift neben einem gesetzten Zehnten für einzelne Güter auch noch den Naturalzehnten beanspruchen darf, an die obere Instanz weiter, 1547 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.14/3, 0
Title:Das Niedergericht von Hessenreuti weist in einem Rechtshandel die Frage, ob das Stift neben einem gesetzten Zehnten für einzelne Güter auch noch den Naturalzehnten beanspruchen darf, an die obere Instanz weiter
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1547
Ausstellungsdatum:uff Sampstag nach sant Gallen tag
Aussteller:Michel Gsell, geschworener Gerichtsweibel in Hessenreuti
Adressat:Propst und Chorherren des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Jakob Alt von Hessenreuti
Regest:Vor Michel Gsell, dem geschworenen Gerichtsweibel in Hessenreuti [Hessenrüti], der mit der Gewalt von Niklaus Gall, Bürger von Konstanz und Gerichtsherr in Hessenreuti, öffentlich zu Gericht sitzt, erscheinen Ulrich Sailer [Sayler], alt Landvogt, als Anwalt von Propst und Chorherren des Stifts St. Pelagii in Bischofszell einerseits und Jakob Alt von Hessenreuti andererseits. Der Anwalt des Stiftskapitels klagt, Jakob Alt bewirtschafte etliche Güter, worauf er den Kapitelherren den Zehnten schuldig sei, aber noch nicht geleistet habe, und er fordert, dass Alt diesen nach Landesgewohnheit leiste. Jakob Alt lässt durch seinen Fürsprech ausrichten, die Klage befremde ihn sehr, da er doch jährlich für diese Güter einen gesetzten Zehnten "unclaghafft" ausrichte. Der Anwalt des Stifts bleibt bei der Ansicht, dass von etlichen Gütern der Zehnten dem Stift (in Naturalien) geleistet [uffgstellt] werden sollte, während Alt meint, er habe von seinen Eltern gehört, dass alle Güter, die zum Klaustrallehen [closterlehen] gehörten, mit dem gesetzten Zehnten belegt seien.
Darauf fragt der Richter die Umstehenden nach ihrem Urteil. Es wird zu Recht gesprochen, dass dieser Rechtshandel einhellig an die Obrigkeit dieses Gerichts weitergewiesen werden soll. Der Anwalt des Stifts verlangt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:Der stift s. Pelayen.
Heßenrüti zechint betr.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.3 x 33.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel von Ulrich Scherzinger, Gerichtsammann zu Hessenreuti, und mit der Unterschrift des Schreibers Hans Lei [Ley] für Andres Schmidhauser [Schmidhuser]
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Ulrich Sailer, alt Landvogt (im Toggenburg), Hofmeister in Wil, vgl. HLS Bd. 20, S. 613.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 18; B
Pupikofersche Signatur (1848): XIV.1547-1688
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'46
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:12/31/1567
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