7'30, 34.ZII/15e, 1 Das Stift als Inhaber des grossen Zehnten in Ennetaach einigt sich mit dem dortigen Inhaber des kleinen Zehnten, der Stadt St. Gallen, über die Behandlung ein- und ausgezäunter Güter in Bezug auf deren Zehntfrüchte, 1698.11.17 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.ZII/15e, 1
Title:Das Stift als Inhaber des grossen Zehnten in Ennetaach einigt sich mit dem dortigen Inhaber des kleinen Zehnten, der Stadt St. Gallen, über die Behandlung ein- und ausgezäunter Güter in Bezug auf deren Zehntfrüchte
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Rechtsakt-Typ:gütlicher Vergleich
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Sulgen
Creation date(s):11/17/1698
Aussteller:Jost Dietrich Balthasar, des inneren Rats von Luzern, gewesener Landvogt beider Grafschaften Baden und Sargans, derzeit Landvogt im oberen und unteren Thurgau
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell; Stadt St. Gallen
Regest:Vor dem Rechtstag [tagsatzung], den Jost Dietrich Balthasar [Balthaßar], des inneren Rats von Luzern, gewesener Landvogt beider Grafschaften Baden [Baaden] und Sargans, derzeit Landvogt im oberen und unteren Thurgau, in Sulgen hält, erscheinen Ambrosius Püntener [Bündtener] von Brunberg, Chorherr, sowie Sebastian Anton Müller, Stiftsamtmann, namens des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell einerseits und andererseits namens der Stadt St. Gallen Lienhard Laurenz Högger, Dr. utr. iur. und Rechtsvertreter [syndicus], und Hans Jakob Huber [Hueber], Quartierhauptmann und Obervogt von Bürglen. Das Stift Bischofszell teilt mit, dass es in Ennetaach [Ennetaich] den grossen Zehnten, die Stadt St. Gallen und Mithaften aber den kleinen Zehnten bezieht. Um die aus diesem Nebeneinander zweier verschiedener Zehntherren erwachsenen Missverständnisse wegen den ein- und ausgezäunten Gütern [wegen ein- und ausschlag der güethern] zu beseitigen, haben sich beide Parteien auf einen (in der Folge detailliert festgelegten) gütlichen Vergleich über die Behandlung solcher ein- und ausgezäunter Güter und ihrer Früchte in Bezug auf die Zehntpflichtigkeit unter Wahrung der beidseitigen Rechte festgelegt.
Dorsualvermerk:Verglich einthwischen einem lobl. collegiat stüfft sti. Pellagii in Bischoffzell undt danne der lobl. statd St. Gallen.
1698.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:3
Format B x H in cm:20.8 x 32.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Jost Dietrich Balthasar, eidg. Landvogt im Thurgau 1688-1690, vgl. HLS I, S. 697.
Lienhard Laurenz Högger bekleidet in dieser Zeit das Amt eines Gerichtsschreibers der Stadt St. Gallen (freundliche Mitteilung von Claudia Sutter, Archiv der Ortsbürgergemeinde St. Gallen); "syndicus" (mlat. für Sachwalter; Vertreter) bezeichnet hier offenkundig eine offizielle Funktion als Interessenvertreter der Stadt St. Gallen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Z 4; No. 15
Pupikofersche Signatur (1848): ZII.15e
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'45
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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