Ref. code: | 7'30, 34.ZII/13a |
Title: | Der eidg. Landvogt schützt das Begehren des Stifts auf Visitation und Abschliessung der Zehnttrotten in Schönenberg und Kradolf gemäss Mandat |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Urteilsspruch |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Frauenfeld) |
Creation date(s): | 10/19/1591 |
Ausstellungsdatum: | am Sampstag nach sant Lux tag (vgl. Kommentar) |
Aussteller: | Leopold Feer, des Rats der Stadt Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau |
Adressat: | Hans Heinrich Bridler, Amtmann und beauftragter Vertreter des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Jakob Murer und Hans Allenspach für sich selbst und als Abgeordnete der Gemeinden Schönenberg und Kradolf |
Regest: | Vor Leopold Feer [Lüpolt Fer], des Rats der Stadt Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, der im Schloss der Eidgenossen zu Frauenfeld [Frowenfeld] seinen Rechtstag [tagsatzung] hält, erscheinen Hans Heinrich Bridler [Brydler], Amtmann und beauftragter Vertreter [vollmechtiger anwalt unnd gewalthaber] des Stifts St. Pelagii in Bischofszell einerseits und Jakob Murer und Hans Allenspach für sich selbst und im Namen der Gemeinden Schönenberg und Kradolf [Kradolff] andererseits. Der Stiftsamtmann verweist darauf, dass am letztjährigen Rechtstag des Landvogts ein Urteil ergangen sei, wonach Michel Kunz [Cuntz] an Stelle der Gemeinden Schönenberg und Kradolf [Kradolff] bis heute eine Verlängerung [ain uffschlag] für die Erteilung einer Antwort auf sein Begehren zugestanden werden solle. Das Stift hat aufgrund eines Mandats der Eidgenossen über den Weinzehnten verlangt, dass die Trottenmeister bestimmt [geordnet], der Zehnten ausgemessen und die Trotten verwahrt und abgeschlossen [beschloßen] werden, damit die Zehntherren zu dem ihnen zustehenden Zehnten kommen. Die beiden Gemeinden haben sich jedoch geweigert, die Trotten durch unparteiische Leute besichtigen zu lassen, und haben dagegen den Rechtsweg beschritten [rächt fürgeschlagen]. Er begehrt, dass der Landvogt das eidgenössische Mandat erneut verlesen lässt und das Stift in seinen Zehntrechten schützt. Jakob Murer und Hans Allenspach halten dagegen, dass das Anmuten und Begehren des Stifts gemäss Mandat etwas verlange, was bei ihnen bisher nicht in Gebrauch gewesen und deshalb eine Neuerung [nie gebrucht, sondern ein nüwerung] sei. Diese Angelegenheiten seien gemäss vor Jahren aufgerichteten Verträgen der Eidgenossen mit dem Bischof von Konstanz, da sie ja nicht das Malefiz beträfen [als die nit malefitzisch], vor das Niedergericht zu bringen, und nicht vor den Landvogt. Der Stiftsamtmann dagegen beharrt auf seiner Forderung, da alle Zehntsachen in der Landgrafschaft allein vor die Obrigkeit, also den regierenden Landvogt, zu bringen seien. Er verlangt, dass die Gemeinde gemäss ausgegangenem Mandat beurteilt bzw. bestraft wird. Der Landvogt setzt zu Recht: Da ein Mandat ausgegangen ist, das verlangt, dass nicht allein den Zehntherren sondern jedem einzelnen [menigklichem] das Seine zur Erntezeit [herbst zyten] sicher vor Schaden verwahrt sein soll, müssen gemäss diesem Mandat auch die Trotten in den Gemeinden Schönenberg und Kradolf durch unparteiische Leute besichtigt werden. Und die sich dann zeigenden Mängel sollen behoben werden - ohne Beeinträchtigung der Rechte des Bischofs von Konstanz. Amtmann Bridler verlangt Beurkundung des Spruchs. |
Dorsualvermerk: | Hainrich Brydlers anstatt sannt Pelayen gestiffts zu Bischoffzäll. Antreffend die gemaind Schönenberg wegen der tögkeln. Anno 1591 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 63.2 x 21.8 + 5.6 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Auflösung des Datums im chronologischen Urkundenverzeichnis erfolgt nach neuem Kalender, bei dem der Samstag unmittelbar auf den Tag S. Luce folgt, während dieser Festtag gemäss altem Kalender schon auf den Montag fallen würde. Die Entscheidung für die Auflösung nach neuem Kalender entspricht auch den Gewohnheiten in der (katholisch dominierten) Landeskanzlei in Frauenfeld. Leopold Feer war eidg. Landvogt im Thurgau 1590-1592. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 1; Z; 24 (radiert, aber noch lesbar); Z.II. N. 13.a Pupikofersche Signatur (1848): ZII.13a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 736 Zettelrepertorium (1937): 7'30'45 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__34-ZII___13a_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__34-ZII___13a_00003.tif
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Usage |
End of term of protection: | 10/19/1611 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=489719 |
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