7'30, 34.ZII/12l Vergleich zwischen dem Kollegiatstift und der Gemeinde Berg über die Zugehörigkeit von Kartoffeläckern zum kleinen oder grossen Zehnten, 1779.07.03 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.ZII/12l
Title:Vergleich zwischen dem Kollegiatstift und der Gemeinde Berg über die Zugehörigkeit von Kartoffeläckern zum kleinen oder grossen Zehnten
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Rechtsakt-Typ:Übereinkunft
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/3/1779
Aussteller:Gemeinde Berg; Kollegiatstift St. Pelagii
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii; Gemeinde Berg
Regest:Zwischen dem Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell als Kollator der Pfarrei Berg und der Gemeinde Berg wird ein Streit um die Art der Zehntpflichtigkeit von Kartoffelanbauten so gelöst, dass künftig Kartoffeln, die in Weinbergen sowie auf den Korn- und Haberzelgen gepflanzt werden, zum grossen Zehnten gerechnet und "in natura" abgegeben werden sollen, während von Kartoffeln, die auf der Brachzelge und in Hanfgärten [hanffbündte] geerntet werden, unter den kleinen Zehnten fallen und mit Zehntgeld abgegolten werden sollen. Bei den ausserhalb der Dorfmarkungen liegenden [auswerthigen] eingehegten Parzellen [einfängen] im Hammelacker, Mühltobel, Hohenalber [Hochenalber], Ottenberg, Himmelreich und Höggershard wird ebenfalls der Zehnt "in natura" gefordert, allerdings mit der Einschränkung, dass neben den in den besagten Parzellen liegenden Hanfäckerlein je eine halbe Juchart für die Aussaat von Kartoffeln zehntfrei sein soll.
Von der Urkunde sind zwei gleichlautende Exemplare ausgestellt und beiden Parteien ausgehändigt worden.
Dorsualvermerk:Verglichs schein wegen dem erdapffel-zechendten zu Berg de dato 3.ten Julii 1779.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:23.7 x 39.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Gemeinde Berg mit dem Siegel der Gerichtsherren
Kommentar des Staatsarchivs:Zwei spiegelverkehrte Abdrucke auf der Vorder- und der Rückseite des gefalzten Doppelblattes mit Text einer Buch- oder Zeitungsseite (mit dem Datum 27. Jul. 1779) in der Grösse des Siegels geben Hinweise auf die Art, wie diese aufgedrückten Siegel offenbar angefertigt wurden: Man faltete das Doppelblatt in der Gegenrichtung, legte ein Zwischenblatt oder mehrere Zwischenblätter zwischen das 2. und das 1. Blatt, legte das (meist verziert ausgeschnittene) Papierblatt zum Schutz des Siegels auf das Wachs und drückte die Petschaft dann von der Rückseite des 1. Blattes her auf die so etwas voluminösere Unterlage.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 9; Z; ad num. 27, 31, 16 (alle Zahlen später gestrichen); Z.II. 12.l
Pupikofersche Signatur (1848): ZII.12l
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'44
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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Usage

End of term of protection:7/3/1799
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=489712
 

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