7'30, 34.ZI/15, 1 Das Stift und Johann Friedrich Bäschler unterziehen sich einem Kompromissurteil, welches für Bäschlers neuen Weinberg eine Zehntabgabe in Geld vorsieht und für dessen alte Weinberge den Naturalzehnten festschreibt, 1763.07.06 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/15, 1
Title:Das Stift und Johann Friedrich Bäschler unterziehen sich einem Kompromissurteil, welches für Bäschlers neuen Weinberg eine Zehntabgabe in Geld vorsieht und für dessen alte Weinberge den Naturalzehnten festschreibt
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Rechtsakt-Typ:Kompromissurteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:auf der Breite bei Bischofszell
Creation date(s):7/6/1763
Aussteller:Johann Friedrich Bäschler in Sulgen; Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell; Johann Friedrich Bäschler in Sulgen
Regest:Zwischen dem Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell einerseits und Johann Friedrich Bäschler in Sulgen andererseits ist in der Streitsache des von Letzterem neu angelegten Rebbergs und den davon erhobenen Zehnten durch ein von der Appellationsinstanz vermitteltes und von beiden Seiten zur Vermeidung weiterer Unkosten akzeptiertes Kompromissurteil von den Schiedsrichtern [schiedleüthen und unterhändler] Heinrich Gonzenbach von Hauptwil und Freihirten, Obervogt zu Altenklingen, als Obmann, Johann Peter Harder, Rat und Oberamtmann der Dompropstei Konstanz, sowie Kaspar Tobias Zollikofer von und zu Altenklingen, Obervogt der sanktgallischen Herrschaft Bürglen und Quartierhauptmann, als Beisitzern folgendes Kompromissurteil ergangen:
1. Der von Bäschler 1757 neu angelegte Rebberg in Sulgen, der samt der halben Strasse 5 Juchart und 3 Ruten - die Rute zu 12 Schuh und die Juchart zu 256 Ruten - gross ist und laut Pfählen und Marken gegen Osten an Bäschler selbst, gegen Süden an Ammann Engelis Witwe und ihn selbst, gegen Westen an ihn selbst und an die Landstrasse und gegen Norden wiederum an ihn selbst, an Johannes Kradolfer, Hans Konrad Etter und Hans Konrad Kraft [Krafft] anstösst, ist laut Urteil von Frauenfeld dem Kollegiatstift Bischofszell zehntbar. Für die ausstehenden jährlichen Naturalzehnten wird ein jährlicher Zehnten von 18 Gulden berechnet. Dieser ist - angefangen von Martini 1763 - dem Stift in Geld abzuliefern.
2. Sollte Bäschler diesen jährlichen Geldzins nicht abliefern, ist das Stift berechtigt, zum Naturalzehnten zurückzukommen.
3. Die alten Reben sollen getreulich markiert [ausgemarchet] werden und davon soll wie von den übrigen Gütern der Naturalzehnt geleistet werden.
4. Die Lehenäcker des Stifts sollen wie bis anhin zehntfrei bleiben.
5. Bäschler soll die Kosten für das Frauenfelder Urteil selbst bezahlen. Dagegen sollen ihm die vor zwei Jahren eingezogenen [in sequestro ligende] Zehntfrüchte überlassen werden.
6. Die Kosten des Schiedsgerichts sollen von beiden Parteien gleichmässig getragen werden.
Aller Streit soll damit ein für allemal beigelegt sein. Keine Partei soll die andere deswegen nochmals belangen. Dafür sind für beide Parteien zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt worden.
Dorsualvermerk:Verglichs instrument hr. Friderich Bäschlers neüw angelegte rêêbberg zu Sulgen betr. De dato 6tn Julii 1763.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:53.7 x 40.0 + 3.8 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:5 Wachssiegel (30 mm; 35 mm; 29 x 32 mm; 38 mm; 16 x 20 mm) in gedrechselte Holzkapseln (65 mm) eingelassen und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Johann Martin Pfyffer von Altishofen, Stiftskustos; der Obmann und die Beisitzer des Schiedsgerichts (Heinrich Gonzenbach von Hauptwil und Freihirten, Obervogt zu Altenklingen; Johann Peter Harder, Rat und Oberamtmann der Dompropstei Konstanz; Kaspar Tobias Zollikofer von und zu Altenklingen, Obervogt von Bürglen und Quartierhauptmann); Johann Friedrich Bäschler in Sulgen mit ihren eigenen Siegeln und mit eigenhändiger Unterschrift
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Z; ZI Nol. 15
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.15
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 856
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; Siegel gesichert; trockengereinigt (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/6/1783
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=484576
 

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