7'30, 34.ZI/11 Georg Leonhard Gonzenbach von Hauptwil wird vom Stift mit einem gesetzten Zehnten anstelle eines bisherigen Heuzehnten belehnt, 1767.07.24 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/11
Title:Georg Leonhard Gonzenbach von Hauptwil wird vom Stift mit einem gesetzten Zehnten anstelle eines bisherigen Heuzehnten belehnt
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/24/1767
Aussteller:Georg Leonhard Gonzenbach, Gerichtsherr zu Hauptwil
Adressat:Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Georg Leonhard Gonzenbach, Gerichtsherr zu Hauptwil, leistet Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell Revers für die Belehnung mit einem gesetzten Zehnten von sechs jährlich auf den Martinstag (11.11.) fälligen Gulden ab einem in einem Einfang liegenden ehemaligen und nun zu Wiesland gemachten Acker beim Schloss Rüti [Reüthy], der bis an den unter dem Weg [wêêgli] und "bauwell" liegenden zehntfreien Acker, welcher jetzt auch Wiesland ist, und der Landstrasse entlang reicht, im Erblehensrecht gemäss (wörtlich inserierter und mit dem Stiftssiegel besiegelten) Urkunde vom gleichen Tag. Die Belehnung geschieht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass im Falle einer Rückwandlung der Wiese in Ackerland wiederum eine Naturalabgabe in Korn anstelle des gesetzten Zehnten, der für einen Heuzehnten steht, erfolgen müsste.
Dorsualvermerk:Revers zechendt brieffs betreffendt den bey dem schloss Reüthy gelegenen infang, so gegen auffgang an Hs. Ulrich Scheywilher, mittag an die Blähe, Nidergang an die Blähe und Hs. Jacot Germann zu Horb und mitternacht, wo der zechentfreye ackher, jetzo auch wieswachs, an die landtstaß stoßet.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:25.5 x 41.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller Georg Leonhard Gonzenbach "von und zu Haubtweyl und Fryherten" mit eigenhändiger Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Die Bedeutung von "bauwell" bleibt unklar. Zum damals den Gonzenbach gehörenden Schloss oder Schlössli Rüti vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 32 f.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: II.Z; Z.I.; No. 11
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.11
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/24/1787
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=483747
 

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