7'30, 34.ZI/8b Das Stift einigt sich mit den Besitzern zehntpflichtiger Güter in Horb und Wilen im Gottshaus auf einen gesetzten kleinen Zehnten in Abgeltung für die entsprechenden Zehntansprüche des Stifts, 1779.08.05 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/8b
Title:Das Stift einigt sich mit den Besitzern zehntpflichtiger Güter in Horb und Wilen im Gottshaus auf einen gesetzten kleinen Zehnten in Abgeltung für die entsprechenden Zehntansprüche des Stifts
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Rechtsakt-Typ:gütliche Einigung; Zehntfestlegung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/5/1779
Aussteller:Kustos, Senior und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell
Adressat:Anton Germann, Joseph Benedikt Bridler, Johannes Judas, Hans Ulrich Germann, Johannes Keiser, Hans Ulrich Keiser (Zehntpflichtige aus Horb und Wilen)
Regest:Kustos, Senior und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell urkunden, dass zwischen ihnen und den Inhabern von zehntbaren Äckern von Horb und Wilen [Wyla] Streit entstanden ist, weil die zehntpflichtigen Güterbesitzer behauptet haben, in der Vergangenheit immer nur zur Leistung des grossen, nie aber des kleinen Zehnten verpflichtet gewesen zu sein, während sich das Stift auf den Standpunkt stellt, dass der Anspruch auf den grossen Zehnten zwingend den auf den kleinen Zehnten nach sich ziehe, es sei denn, es könne eine urkundliche Zehntbefreiung [ein formbliche exemptions schrifft] vorgewiesen werden. Darauf haben sich beide Parteien darauf geeinigt, dass der Zehntanspruch des Stifts durch einen gesetzten kleinen Zehnten von jährlich auf Martini (11.11.) dem Stift oder dessen Amtmann schuldigen 12 Batzen landläufiger Währung abgegolten werden solle. Darauf erfolgt eine Aufzählung der zehntpflichtigen Güter und ihrer Besitzer und das schriftliche Versprechen dieser nun mit dem gesetzten kleinen Zehnten belehnten Besitzer, die 12 Batzen in Erfüllung ihrer Zehntpflicht zu leisten.
Dorsualvermerk:Gesetzte klein zehend: verleychung à 12 btz. auff hinein verzeichnete stück gütter, als vorab der grosse zechendz in der natur bezogen wirdt; zu Horb und Wyla gelegen. De dato 5.ten Aug. 1779.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:24.0 x 39.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Stiftssiegel. Das Einverständnis der Lehensbauern wird mit den eigenhändigen Unterschriften von Anton Germann, Joseph Benedikt Bridler, Hans Ulrich Germann, Johannes Keiser und Hans Ulrich Keiser bezeugt, während für den des Schreibens nicht mächtigen Johannes Judas Dr. med. J(akob) C(hristoph) Scherb dessen Kreuzzeichen beglaubigt.
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Dr. med. Jakob Christoph Scherb vgl. HLS 11, S. 39.
Urkunde von der Hand des Stiftsamtmanns Joseph Anton Tschudi aufgesetzt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: no. 8; Z.I. No. 8.b
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.8a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:8/5/1799
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=482683
 

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