7'30, 34.ZI/5i, 1 Drei Urkundenabschriften zum Streit zwischen dem Stift und Landrichter Häberli von Mauren um den Weinzehnten im Kirchholz zu Mauren und zu den im landvögtlichen Urteil zu diesem Streit berührten Rechte des evangelischen Kirchenamts von Bischofszell, 1772.06.15-1772.11.16 (Dokumen

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Ref. code:7'30, 34.ZI/5i, 1
Title:Drei Urkundenabschriften zum Streit zwischen dem Stift und Landrichter Häberli von Mauren um den Weinzehnten im Kirchholz zu Mauren und zu den im landvögtlichen Urteil zu diesem Streit berührten Rechte des evangelischen Kirchenamts von Bischofszell
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch; Bescheinigung
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Frauenfeld bzw. Bischofszell
Creation date(s):6/15/1772 - 11/16/1772
Aussteller:1. Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau
2. Alträte der Stadt Bischofszell
3. alt Landvogt Jauch
Regest:1. Abschrift des Urteilrezesses der Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau in Frauenfeld vom 15.06.1772 (vgl. StATG 7'30, 34.ZI/5i, 0)
2. Die Alträte der Stadt Bischofszell bescheinigen am 16.11.1772, dass sie nach den Auskünften, die sie anlässlich der letzten Tagsatzung (sindicat) von Bürgermeister Heidegger erhalten haben, den Ausgleich mit dem Stift gefunden haben und auf eine Revision des Urteils vom 15.06.1772 verzichten und dem Vollzug des Urteils gegen Pfleger und Richter Häberli nicht im Wege stehen wollen.
3. (Joseph Stephan) Jauch, alt Landvogt, bescheinigt am 23.07.1772, dass er mit dem Urteil vom 15.06.1772 wegen des fraglichen Weinzehnten in Mauren niemals beabsichtigt hat, die Urbare des evangelischen Kirchenamtes zu schwächen und verwehrt sich dagegen, dass der Anhang [anhänckhell] im Urteilsbrief gegen das evangelische Kirchenamt missbraucht wird.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:18.8 x 23.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:evtl. eigenhändige Unterschrift Jauchs unter dem Dokument Nr. 2 (vgl. Kommentar)
Kommentar des Staatsarchivs:Die Bescheinigung von alt Landvogt Jauch könnte ein Originaldokument sein. Sie ist auf der 3. Seite des Doppelblattes von anderer Hand geschrieben und trägt Züge einer eigenhändig unterschriebenen Bescheinigung. Die beiden von gleicher Hand geschriebenen Urkundenabschriften der 1. und 2. Seite könnten demnach nachträglich auf das frei gebliebene Deckblatt geschrieben worden sein.
"Bürgermeister Heidegger" = Hans Konrad Heidegger (1710-1778), ab 1768 Bürgermeister von Zürich (vgl. HLS 6, S. 196 f.)
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Z. no. 5
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.5i
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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End of term of protection:11/16/1792
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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