7'30, 34.ZI/5b, 0 Vertrag zwischen dem Stift Bischofszell und dem Kloster St. Gallen mit dem Beschrieb der Zehnten und Zehntzuordnungen im Grenzbereich Weinfelden-Bürglen-Mauren, 1570.12.04 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/5b, 0
Title:Vertrag zwischen dem Stift Bischofszell und dem Kloster St. Gallen mit dem Beschrieb der Zehnten und Zehntzuordnungen im Grenzbereich Weinfelden-Bürglen-Mauren
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Rechtsakt-Typ:Vertrag; Güterbeschreibung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):12/4/1570
Ausstellungsdatum:uff Mentag vor sandt Niclaus tag
Aussteller:Stift St. Pelagii in Bischofszell; Joseph Bockstorf, Vogt der Herrschaft Weinfelden; Kloster St. Gallen, vertreten durch dessen Konventualen Joachim Waltmann
Adressat:Kloster St. Gallen, vertreten durch dessen Konventualen Joachim Waltmann; Stift St. Pelagii in Bischofszell; Joseph Bockstorf, Vogt der Herrschaft Weinfelden
Regest:Nachdem das Kloster St. Gallen dem Kloster Kreuzlingen den kleinen und grossen Zehnten von Weinfelden abgekauft hat, sind Missverständnisse und Streit [misverstand und zanckh] über die Zuordnung weit zerstreuter Güter im Oberfeld und auf den Wiesen von Mauren [Muren] zum sanktgallisch-weinfeldischen oder zum stiftisch-bischofszellischen Zehnten, welch letzterer die Herrschaft Bürglen und Hans Steinli [Stainli] innehaben, entstanden.
Deshalb hat Joachim Waltmann [Walttman], Konventual des Klosters St. Gallen, die klösterlichen Zehntgüter, die St. Gallen den grossen Zehnten geben müssen, und alle Wiesen bei Mauren, die der Gemeinde Weinfelden den Heuzehnten geben müssen, und die Güter im Niederfeld [Nyderfeld], die nach Mauren oder Bürglen zehntpflichtig sind, mit Bewilligung und im Beisein des Pflegers durch Joseph Bockstorf [Bockhstorff], Vogt der Herrschaft Weinfelden, unter Eid [bey aidts pflichtenn] durch die Inhaber der Güter erfragt und in zwei gleichlautenden Inventarien unter Nennung der jeweiligen Anstösser zu Handen beider Gotteshäuser beschreiben lassen.
(Folgt detaillierte Aufzählung der Zehntgüter mit ihrem Namen, ihrer Grösse, ihren Inhabern und Anstössern.)
Dorsualvermerk:Belangennd den zehenden, so dem gotzhus sandt Gallen zu Mury und daselbst umb zugehörig.
1570.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:63.9 x 33.4 + 5.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ursprünglich zwei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt. Dasjenige des Stifts fehlt. Das Wachssiegel des Vogts von Weinfelden in runder Wachspfanne an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Propst und Kapitelherren des Pelagiusstifts mit dem Kapitelsiegel (angezeigt); Vogt Joseph Bocksdorf auf Befehl des Statthalters Joachim Waltmann mit seinem eigenen Siegel
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Z; <5 (auf Rasur)>; Z.I.5
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.5b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 692
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/4/1590
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=482473
 

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