Ref. code: | 7'30, 34.ZI/5a |
Title: | Hans Steinli stellt dem Stift Revers aus für die Belehnung mit dem grossen und kleinen Zehnten in Mauren, für den er einen gesetzten Zehnten und den nicht im Lehen inbegriffenen Weinzehnten abzuliefern hat |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Belehnung; Reverserteilung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 9/7/1565 |
Ausstellungsdatum: | uff Fritag nach sanndt Verenen tag |
Aussteller: | Hans Steinli, genannt Welsch, in Mauren |
Adressat: | Propst und Chorherren des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell |
Regest: | Hans Steinli [Stainli], genannt Welsch, in Mauren [Muri] hat vom Propst und den Chorherren des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell allen grossen und kleinen Zehnten des Stifts zu Mauren von Haber, Gersten, Korn, Weizen, Roggen, Reben, Äpfel, Birnen, Heu, Emd, von Hühnern und Gänsen, Werch und Hanf, mit der alleinigen Ausnahme des unten beschriebenen Weinzehnten zu einem Erbzinslehen und zum ausbedingten "gesetzten" Zehnten von 10 Malter Korn und Haber, davon 2 Teile Dinkel [Vesen] und 1 Teil Haber, Bischofszeller Mass, 10 Hühner und 10 Pfennig Konstanzer Währung erhalten. Er darf den grossen und kleinen Zehnten alle Jahre einnehmen, nutzen, damit handeln und tun und lassen wie mit anderen Lehensgütern. Vom gesetzten Zehnten soll er die Hühner oder 1 Schilling Pfennig pro Huhn jährlich am Jakobstag (25.07.) und das Korn und die 10 Pfennig Geld am Martinstag (11.11.) nach Bischofszell ins Refektorium [refenthal] zu Handen des Pflegers oder Stiftsamtmanns abliefern. Und er soll in den Herbst- und Winterszeiten den gesamten Zehntwein, der von Alters her dem Stift gehört, einsammeln, gut lagern [in guotem geschier behalten] und nach Bischofszell bringen, wobei er dafür nicht mehr als den gewöhnlichen Fuhrlohn erhalten soll. Steinli soll auch alle Zehntgüter auf seine eigenen Kosten inventarisieren und beschreiben [inventieren und beschriben] lassen und darüber ihrem Stift ein Urbar oder Rodel ausstellen, wann immer ein Zehntgut erbsweise in andere Hände gelangt. Als Unterpfand für die regelmässige Abgabe des gesetzten Zehnten setzt Hans Steinli ein: 1 1/2 Juchart Reben, 3 Mannmahd Heuwachs und 2 Juchart Ackerfeld, alles in einem Einfang in Mauren gelegen, oben an Hans Häberli [Häberling], unten an die Landstrasse, hinten und daneben an die Bommeli [Bomeli] anstossend, und 2 Juchart Ackerfeld, im Hofacker in Mauren gelegen, an einer Seite an die Huber [Huober], sonst an die Landstrasse anstossend. Ab diesen Gütern geht der oben beschriebene Zehnten, sonst sind sie frei, ledig und eigen. |
Dorsualvermerk: | (Originaler Vermerk:) Reverßbrieff Hannß Stainlis, genant Welchern, zu Muri. (Nachtrag:) Von wegen des gesetzten zehenden. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 72.9 x 30.5 + 9.7 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel in Wachspfanne eingelassen und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Joseph Bocksdorf [Bockstorff], Schreiber zu Weinfelden, derzeit Vogt der Herrschaft Berg |
Contains also: | 3 Bll. Papier; fadengeheftet; 20.6 x 32.7 cm. Abschrift der Urkunde aus der Zeit um 1700. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Sorgfältige und in ausserordentlich regelmässiger Schrift gehaltene Urkunde mit Zierlinien und -kurven unterhalb der Plica. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. (Ziffer radiert); Z; <(Rasur)>; Z.I No. 5.a Pupikofersche Signatur (1848): ZI.5a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 666 Zettelrepertorium (1937): 7'30'43 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2024). Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 9/7/1585 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=482410 |
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