7'30, 33.GZ/14 Gütliche Einigung zwischen Hans Schweizer von Schweizerhaus und dem Stift um einen umstrittenen Zins und eine Gegengabe in Form von sechs Brotlaiben, 1527.07.09 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 33.GZ/14
Title:Gütliche Einigung zwischen Hans Schweizer von Schweizerhaus und dem Stift um einen umstrittenen Zins und eine Gegengabe in Form von sechs Brotlaiben
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Rechtsakt-Typ:gütliche Einigung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/9/1527
Ausstellungsdatum:uff Zinstag nach sant Ůlrichs tag
Aussteller:Hans Schweizer, genannt Bueb, zu Granwehrshaus in Gottshaus
Adressat:Kustos, Chorherren und Kapitel der Kirche St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Hans Schweizer [Schwitzerr/Schwittzer], genannt Bueb [Bůb], zu Granwehrshaus in Gottshaus [zů Granwers Huß in sant Pelayen Gottzhuß] urkundet: Da Kustos, Chorherren und Kapitel der Kirche St. Pelagii in Bischofszell der Meinung waren, es stehe ihnen ab etlichen Schupposen [schůppußen] auf seinem Hof und seinen Gütern zu Granwehrshaus ein jährlich auf den Palmsonntag fälliger Zins von 12 Schilling Pfennig Konstanzer Währung zu, er (Schweizer) und auch seine Vorfahren jedoch nie Kenntnis davon hatten [kain wyßen tragen], dass einige Schupposen auf dem genannten Hof stehen sollen, wie deren Rödel behaupten, hat Hans Schweizer diesen Zins nicht bezahlt, weshalb die Chorherren ihm die 6 einzelnen [löß] Laib Brot, die sie bisher ihm und seinen Vorfahren gegeben haben, verweigern. Darum haben beide Teile durch die Vermittlung ehrbarer Leute und zur Vermeidung weiterer Kosten eine gütliche Vereinbarung getroffen. Demnach gibt Hans Schweizer den Chorherren und ihrem Stift zu Handen ihres Kellners ab seinem Gut, genannt Rebgrub [Reb Grůb] von 4 Mannmahd Heuwachs, auch Ackerbau und Stauden [gestüd], das alles in einem Einfang zu Granwehrshaus, jetzt zu Schweizerhaus [Schwittzers Huß] liegt und an die Strasse gegen Hasum [Hasensom], auch an die Strickgasse [Strickgaß] und an Baumanns [Buman] Holz anstösst und ein bis dahin unbelastetes, vogtbares Eigengut ist, jährlich auf den Palmsonntag einen ewigen Zins von 12 Schilling Pfennig und setzt dieses Gut als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung ein. Im Gegenzug werden die Chorherren ihm und seinen Nachkommen wieder die 6 "löß" Laib Brot, wie bisher Brauch gewesen [wie bisher in bruchung gewesen], geben. Sollten über kurz oder lang etwelche alte Urkunden [ainich alt brieff] gezeigt werden, in denen die 12 Schilling Pfennig Zins auch verzeichnet sind, so sollen diese wie auch die Einträge in den Urbaren und Rödeln, die die Stiftsherren jetzt gezeigt haben, durchgestrichen [durchstrichen] werden und ungültig sein [kraftloß, tod und ab haißen].
Dorsualvermerk:Hanns Schwittzer, genant Bůb, git ab sinem gůtt Räbgrůb XII ů den.
1527.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:34.0 x 24.6 + 2.9 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Junkers Wolf von Helmsdorf [Helmstorff], Vogt zu Bischofszell
Kommentar des Staatsarchivs:Beim bislang lexikalisch noch nicht belegten "löß laib brot" handelt es sich höchst wahrscheinlich um ein Kompositum Löslaib Brot, eine Bestimmung des Brotlaibs, der bei der Zinszahlung (vgl. im Idiotikon: Lösing II, besonders: Ab-Lösing 2, Band 3, 1439f.) als "Trinkgeld" gegeben wird. Es wäre dann wohl dasselbe wie das Zinsbrot (Zins-Brot, Band 5, 990, vom 16. bis ins 18. Jh. belegt) und entspräche ganz genau dem Inhalt der Urkunde bzw. der Gegengabe im geschilderten Konflikt um die (verweigerte) Brotgabe. Es scheint zunächst eine freiwillige Gabe zu sein, macht dann aber offenbar regelmässige Ausgabeposten aus, um die gestritten werden kann (Mitteilung von Hans-Peter Schifferle).
In dieser Urkunde ist der Namenswechsel des Weilers Schweizerhaus, der ursprünglich nach dem Vorbesitzer Granwehrshaus hiess, dokumentiert. Vgl. dazu auch Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 17 und 19.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: GZ; Numeri 14 (Zahl auf Rasur); <34>; GZ No. 14
Pupikofersche Signatur (1848): GZ.14
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 542
Zettelrepertorium (1937): 7'30'41
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__33-GZ___14_00002.tif
 

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