7'30, 33.GZF/10, 0 Im Streit um einen als Vergütung für eine Armenpfrund an das Spital Bischofszell gelangten Acker bestätigt das Niedergericht, dass der Acker dem Stift zinsbar ist, belässt ihn jedoch im Besitz des Spitals, 1604.06.30 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 33.GZF/10, 0
Title:Im Streit um einen als Vergütung für eine Armenpfrund an das Spital Bischofszell gelangten Acker bestätigt das Niedergericht, dass der Acker dem Stift zinsbar ist, belässt ihn jedoch im Besitz des Spitals
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bischofszell)
Creation date(s):6/30/1604
Ausstellungsdatum:Mittwuchen, den zwayntzigisten tag Junii (1604); vgl. Kommentar
Aussteller:Vogt und Rat zu Bischofszell
Adressat:Johann Hilarius von Menlishofen, Kustos, und Hieronymus Bridler, Stiftsamtman, für das Stift St. Pelagii in Bischofszell; Hans Baumgartner, Spitalmeister und des Rats von Bischofszell
Regest:Vogt und Rat zu Bischofszell urkunden, dass vor ihnen Johann Hilarius (von) Menlishofen [Memschoffer], Kustos und Chorherr, und Hieronymus Bridler, Stiftsamtman, im Namen des Stifts St. Pelagii in Bischofszell gegen Hans Baumgartner, Spitalmeister und des Rats von Bischofszell, klagen, dass 1 Juchart Ackerland, auf der anderen Seite [ennet] der Sitter gelegen, nach alten Rödeln dem Stift gehöre, obwohl es gegenwärtig im Besitz des Spitals sei. Dass nun der Spitalmeister gegen das Ansinnen des Stifts, diesen Acker neu zu verleihen (was bereits geschehen sei) Einsprache [intrag] erhoben habe, befremde das Stift, da ihre Rödel den Acker als Stiftseigentum ausweisen.
Der Spitalmeister stellt nicht in Abrede, dass dieser Acker dem Stift zinsbar ist und betont, dass diese Zinsen stets entrichtet worden seien. Der Acker sei vor 18 Jahren an das Spital gekommen, als ein achtzigjähriger Mann namens Konrad Messmang [Cůnradt Meßmang] im Spital gewesen sei und diesen von ihm ca. 30 Jahre besessenen Acker dem Spital als Entgelt für seine Pfrund gegeben habe. 9 Jahre habe das Spital den zum Teil kranken Mann unter grossen Auslagen mit Speis und Trank verköstigt. Der Spitalpfleger fordert das Stift auf, den Armen des Spitals diesen Acker nicht zu entziehen und sichert weitere Zahlung des Zinses von 2 Viertel Kernen zu.
Es wird zu Recht erkannt: Weil der Acker von Konrad Messmang sel. dem Armen-Spital an seine Pfrund vergabt worden ist, welcher diesen in 17 Jahren in ungestörtem Besitz hatte und den jährlichen Zins geleistet hat, wird er als dem Stift zinspflichtig erachtet [für zinßbahr dem stift zuekhent]. Beide Parteien begehren Beurkundung des Urteils und die Kläger kündigen Berufung beim Bischof von Konstanz, Jakob (Fugger), an.
Dorsualvermerk:Appellation brieff der stifts herren sant Pelayen stifts zů Bischoffzell contra den spytall daselbsten zů Bischoffzell.
(Nachtrag:) In hofgericht eingelegt und verleßen den letsten Febr. 1605
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.9 x 34.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die ausstellenden Vogt und Räte von Bischofszell mit dem Siegel des Vogts (Johann Büeler von Schwyz) und den eigenhändigen Unterschriften von Bartholome Rietmann und Heinrich Henseler
Kommentar des Staatsarchivs:Das Datum folgt dem Alten Kalender, was für eine von Vogt und Rat von Bischofszell gefertigte Urkunde eher ungewöhnlich ist.
Das etwas sibyllinisch formulierte Urteil meidet eine direkte Aussage über den rechtmässigen Besitzer des Ackers. Indem jedoch festgestellt wird, dass der Acker sich lange in ungestörtem Besitz des Spitals befunden habe und (unbestrittenermassen) ein Zinsgut sei, wird indirekt der Status quo, also das Besitzrecht des Spitals, bestätigt. Die Appellationsankündigung des Stifts bestätigt diese Interpretation.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 2; GZ No. 28 (gestrichen, ersetzt durch: 10); GZF No.10
Pupikofersche Signatur (1848): GZF.10
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'41
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:6/30/1624
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=478576
 

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