7'30, 33.GZF/7 Vogt und Rat von Bischofszell schützen einen Bodenzins der Chorherren ab dem Gut Espen auf der Grundlage unbesiegelter Rödel und des nachgewiesenen Gewohnheitsrechts, 1530.01.23 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 33.GZF/7
Title:Vogt und Rat von Bischofszell schützen einen Bodenzins der Chorherren ab dem Gut Espen auf der Grundlage unbesiegelter Rödel und des nachgewiesenen Gewohnheitsrechts
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
    
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1/23/1530
Ausstellungsdatum:uff Sampstag nach sant Sebastians tag (vgl. Kommentar)
Aussteller:Wolf von Helmsdorf, Vogt, und der Rat zu Bischofszell
Adressat:Chorherren und Kapitel der St.-Pelagius-Kirche zu Bischofszell
Regest:Wolf von Helmsdorf [Helmstorff], Vogt, und der Rat zu Bischofszell urkunden: Vitus Schönegg, Chorherr, und Hans Buchmann [Bůchman], Bürger und derzeit Amtmann von Chorherren und Kapitel der St.-Pelagius-Kirche zu Bischofszell, fordern beim Bischofszeller Bürger Gabriel Lörer einen jährlich auf den Martinstag (11.11.) fälligen Bodenzins von 1 Mutt Kernen ab dem Gut Espen [Espan], das dieser vormals von Hans Botz erkauft hatte, ein. Diesen Bodenzins hat Lörer wie auch die Vorbesitzer laut Urbaren und Rödeln lange Zeit ohne Widerspruch [on widersprechen] abgeliefert, bis es darob zu einem Rechtsstreit [span] gekommen ist. Lörer beteuert, er habe die Chorherren oftmals um eine schriftliche Bescheinigung oder Urkunde über diesen Bodenzins gebeten, denn er habe das Gut laut des öffentlich verlesenen Kaufbriefes als freies Eigengut gekauft und im Kaufbrief sei nur von 6 Viertel Kernen, aber nicht von einem an die Chorherren zu zahlenden Zins die Rede. Deshalb und weil die Urbare und Rödel unbesiegelt seien, fordert er, man solle ihn dieses Zinses wegen als ledig erkennen. Vogt und Rat erkennen darauf zu Recht, dass Gabriel Lörer kraft der eingelegten Rödel und des lange unbestrittenen Besitzes dieses Zinses durch das Stift den Zins von 1 Mutt Kernen auszurichten habe. Die Anwälte der Chorherren verlangen Beurkundung des Spruchs.
Dorsualvermerk:Urtail umb 1 mt. k. ab Gabriel Lôrers Espan.
Inn das Amman Ampt. 1530
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:28.8 x 19.1 + 3.3 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel einst an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angezeigt): der ausstellende Vogt Wolf von Helmsdorf mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Espen = heutiges Wohngebiet in der Stadt Bischofszell; der ehemalige Hof lag an der Ausfallstrasse nach Stocken und Eberswil.
Das auf der Plica und im chronologischen Urkundenverzeichnis eingetragene Datum (22.01.1530) ist falsch aufgelöst. Der Samstag nach St. Sebastian fällt 1530 auf den 23. Januar.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri (Zahl radiert); Kellerambt; GZ; <7 (auf Rasur)>; GZF No. 7
Pupikofersche Signatur (1848): GZF.7
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 549
Zettelrepertorium (1937): 7'30'41
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:1/23/1550
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=477790
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries