7'30, 32.W/11b Übereinkommen des Stifts mit Gerichtsherr Gonzenbach von Hauptwil über die Nutzung der Stiftsweiher, 1785.04.22-1793.08.01 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 32.W/11b
Title:Übereinkommen des Stifts mit Gerichtsherr Gonzenbach von Hauptwil über die Nutzung der Stiftsweiher
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Rechtsakt-Typ:Vertragsschliessung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/22/1785 - 8/1/1793
Aussteller:Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell; Junker Anton von Gonzenbach, Gerichtsherr zu Hauptwil und Freihirten
Adressat:Junker Anton von Gonzenbach, Gerichtsherr zu Hauptwil und Freihirten; Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell;
Regest:Das Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell trifft mit Junker Anton von Gonzenbach, Gerichtsherr zu Hauptwil [Hauptwihl] und Freihirten [Freyhirten] eine Vereinbarung [accord] über die Nutzung des Horber-, des Rüti-, des Brettenwiler- und des Gwandweihers auf zwanzig Jahre, also von September 1786 bis September 1806, ausgenommen allein die Gerichtsherrlichkeit über diese Weiher. Der Vertrag regelt in 6 Artikeln die unumschränkte Nutzung der Weiher und Fischgruben, das Recht, Verbesserungen an den Weiheranlagen vorzunehmen, und die Beilegung möglicher Konflikte. Der jährlich auf Martini zu entrichtende Zins wird auf 85 fl. 30 xr. festgelegt.

Nachtrag: Am 01.08.1793 wird der Vertrag um weitere zehn Jahre verlängert.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:24.3 x 39.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: Anton von Gonzenbach von und zu Hauptwil und Freihirten mit seinem eigenen Siegel und mit eigenhändiger Unterschrift
Contains also:2 Bll. Papier; 21.3 x 34.3 cm. Formlose Abschrift von Vertrag und Vertragsverlängerung
Kommentar des Staatsarchivs:Pupikofer hat in seinem Repertorium zwei Einträge unter zwei Signaturen zu diesem Vertragswerk mit angefügter Verlängerung gemacht. Da es sich nur um ein einziges Dokument handelt, ist dieser Vertrag unter der Signatur seiner Verlängerung eingetragen worden und die frei gewordene Signatur ist für einen ähnlichen Vertrag von 1694, der von Pupikofer zwar dorsual diesem Bestand zugeordnet, im Repertorium aber nicht erwähnt worden ist, verwendet worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: W. Num. 11; W. No. 11.a; W. No. 11.b
Pupikofersche Signatur (1848): W.11a+b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'40
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:8/1/1813
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=475936
 

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