Ref. code: | 7'30, 32.W/10 |
Title: | Die Chorherren treffen mit den Gebrüdern Schlatter von Schlatt eine Übereinkunft über den Bau von Fischgruben bei Brettenwil und sichern ihnen einen jährlichen Zins zu |
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Rechtsakt-Typ: | Übereinkunft |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 9/22/1433 |
Ausstellungsdatum: | uff sant Mauricius tag |
Aussteller: | Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Grosshans von Schlatt, Starkhans, Frischhans, Intelhans und Konrad von Schlatt, Gebrüder |
Regest: | Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell treffen mit Grosshans von Schlatt, Starkhans, Frischhans, Itelhans [Intelhans] und Konrad [Cuenni] von Schlatt, Gebrüder, wegen der dort vom Stift geplanten Fischgruben in Brettenwil [Brettenwille] folgende Übereinkunft: 1. Sie sind mit den genannten "Schlatter" übereingekommen, dass sie (d.h. die Chorherren) bei Brettenwil Fischgruben machen dürfen, von dort, wo "der groß vail" bei der grossen Eiche in den Weiher fällt, bis an den Hag oben und dann hinunter [abhin] in den Weiher, bis an die Eiche, die in der Zufahrt [in der luken], die man "zů dem furt" nennt, wächst. Was dazwischen ist, vom Hag oben bis an den Weiher hinunter, haben die Chorherren erkauft, um da nach ihrem Gutdünken Fischgruben zu machen. Und die Schlatter und ihre Erben sollen ihnen dazu Erde, Wiesen und Stauden und anderes, was dazu gehört, sowie das Wegrecht und den freien Zugang mit Wagen oder Karren, zu Pferd oder zu Fuss überlassen. (2.) Die Chorherren versichern, dass die Schlatter jene Stellen, die für die Fischgruben nicht geschädigt und umgegraben werden, weiterhin nutzen dürfen und gewähren ihnen Wegrecht, um dort Heu und Mist [puw] wegtragen zu können. (3.) Da die äusserste Grube gegen Langentannen [Langendannen] weiter ausgreift, als in der ersten Abmachung enthalten war, geben die Chorherren den Gebrüdern von Schlatt für die Nutzung dieser Grube jährlich auf den Martinstag einen Zins von 7 Schilling Pfennig Konstanzer Münz. |
Dorsualvermerk: | Ub VII ß den. geltz von chorherren. Trifft die fischgruben an. Anno 1433. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 32.5 x 16.2 + 2.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler: die Aussteller mit dem Stiftssiegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | In dieser Urkunde (der Ausfertigung des Vertrags für die Gebrüder von Schlatt mit auffälligen Abweichungen von der Ausfertigung für die Chorherren StATG 7'30, 32.W/1e) wird der Übergang des Geschlechtsnamens derer "von Schlatt" (Weiler zwischen Bischofszell und Hauptwil) zum später vor allem in Bischofszell verbürgerten Familiennamen "Schlatter" fassbar. Unter dem "gross vail", der bei der Eiche in den Weiher fällt, ist vermutlich ein "val" (Subst. stm.), ein in den Weiher fallender kleiner Bach, zu verstehen (vgl. Lexer unter "val"). Solche Diphthongierungen erlaubt sich der Schreiber auch an anderen Orten (z.B. "bis ain die aich", "bis ain den haig"). Mit der "luken" ist ein Durchgang (vielleicht in einem Hag oder einer Hecke) gemeint, eine Zufahrt zu der Furt, also zu der Stelle, die schon vor der Aufstauung der Weiher einen Übergang durch das morastige Tal des Horbachs gewährt hat. Zum Bau der Stiftsweiher am Horbach vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 46-48. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: W; No. 10 (auf Rasur); <6 (radiert und überschrieben mit: 10)> Pupikofersche Signatur (1848): W.10 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 150 Zettelrepertorium (1937): 7'30'40 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 9/22/1453 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=475066 |
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