7'30, 30.LeIII/4, 8 Das Stift belehnt den Richter Anton Allensbach mit dem Hof im Wolfhag zu einem Schupflehen, 1762.04.19 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 30.LeIII/4, 8
Title:Das Stift belehnt den Richter Anton Allensbach mit dem Hof im Wolfhag zu einem Schupflehen
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Rechtsakt-Typ:Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/19/1762
Aussteller:Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Anton Allensbach, Lehenbauer
Regest:Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell belehnen den Anton Allensbach [Allenspach], Lehensbauer, mit dem Stiftshof im Holfhag zu einem Stiftslehen. Das Lehen umfasst die (einzeln und mit Anstössern aufgezählten) Gebäude und Güter, die Richter Anton Allensbach zuvor für 1850 Gulden gekauft hat und Haus und Güter, die vormals dem Richter Franz Jakob Scheiwiler [Scheywihler] gehört haben, nun aber Stiftseigentum sind und die er samt den darauf liegenden Schulden übernommen hat. All diese Häuser und Güter mit 3 Häusern, einem neuen und einem alten Stadel, einem Schöpfli, 3 Kraut- und Baumgärten samt einem Kirsch- und einem Amarenenbaum [Emmlibaum], Wiesen, Äckern und Gehölzen bilden nun den stiftischen Eigenhof Wolfhag im Gottshaus. Diese Güter sind belastet mit dem kleinen Zehnten und mit 3 Viertel 6 3/4 Mässli Haber, 5 3/4 Mässli Dinkel [Vesen] 1 fl. 3 xr. 1/2 den. Palmarum-Geld, 1 fl. 36 xr. Andreas-Geld und 24 Eiern auf Ostern, alles an das Stiftsamt, ferner mit 36 xr. an die Kirchenfabrik und 2 Viertel 5 1/4 Mässli Kernen, 3 Viertel 3 Mässli Haber und 22 xr. 9 1/2 den. Geld in die Vogtsteuer. Die Lehenzinsen ab den von Allensbach erkauften Gütern betragen 112 fl. und jene von den ehemaligen Scheiwiler-Gütern 75 fl., weil sie "nicht wohl im standt" sind, und sind alle jährlich auf Lichtmess (02.02.) fällig. Dazu kommen noch jährlich 2 fl. 30 xr. auf Martini in den St. Pelagiberg und 10 xr. an die St.-Michaels-Pfründe. Allensbach darf bei Reparaturen an den Gebäuden die Materialien und den Lohn für die Handwerker dem Stift verrechnen, während er für deren Verköstigung selbst aufkommen muss. Nichteinhaltung der Lehensartikel durch den Lehensmann berechtigt das Stift, diesen von den Stiftsgütern zu stossen.
Dorsualvermerk:Lechen brieff, den stüfftshoff ime Wollffhââg betreffendt.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:5
Format B x H in cm:26.5 x 39.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Stiftssiegel
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: LE III. No. 4
Pupikofersche Signatur (1848): LeIII.4
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'37
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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End of term of protection:4/19/1782
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