Ref. code: | 7'30, 30.LeIII/4, 9 |
Title: | Anton Allensbach erteilt dem Stift Revers für die Belehnung mit dem Hof im Wolfhag zu einem Schupflehen |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Belehnung, Reverserteilung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 4/19/1762 |
Aussteller: | Anton Allensbach, Lehenbauer |
Adressat: | Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Anton Allensbach [Allenspach], Lehensbauer, erteilt Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell Revers für die Erteilung des Stiftshofes im Wolfhag zu einem Schupflehen "auf wohlverhalten" gemäss (wörtlich inserierter) und am gleichen Tag gefertigter und mit dem Stiftssiegel besiegelter Lehensurkunde. Das Lehen umfasst die Gebäude und Güter, die Richter Anton Allensbach zuvor für 1850 Gulden gekauft hat, und Haus und Güter, die vormals dem Richter Franz Jakob Scheiwiler [Scheywihler] gehört haben, nun aber Stiftseigentum sind und die er samt den darauf liegenden Schulden übernommen hat. All diese Häuser und Güter mit (im folgenden einzeln und mit Anstössern genannten) 3 Häusern, einem neuen und einem alten Stadel, einem Schöpfli, 3 Kraut- und Baumgärten samt einem Kirsch- und einem Amarenenbaum [Emmlibaum], Wiesen, Äckern und Gehölzen bilden nun den stiftischen Eigenhof Wolfhag im Gottshaus. Diese Güter sind belastet mit dem kleinen Zehnten und mit 3 Viertel 6 3/4 Mässli Haber, 5 3/4 Mässli Dinkel [Vesen] 1 fl. 3 xr. 1/2 den. Palmarum-Geld, 1 fl. 36 xr. Andreas-Geld und 24 Eiern auf Ostern, alles an das Stiftsamt, ferner mit 36 xr. an die Kirchenfabrik und 2 Viertel 5 1/4 Mässli Kernen, 3 Viertel 3 Mässli Haber und 22 xr. 9 1/2 den. Geld in die Vogtsteuer. Die Lehenszinsen ab den von Allensbach erkauften Gütern betragen 112 fl. und jene von den ehemaligen Scheiwiler-Gütern 75 fl., weil sie "nicht wohl im standt" sind, und sind alle jährlich auf Lichtmess (02.02.) fällig. Dazu kommen noch jährlich 2 fl. 30 xr. auf Martini in den St. Pelagiberg und 10 xr. an die St.-Michaels-Pfründe. Allensbach darf bei Reparaturen an den Gebäuden die Materialien und den Lohn für die Handwerker dem Stift verrechnen, während er für deren Verköstigung selbst aufkommen muss. Nichteinhaltung der Lehensartikel durch den Lehensmann berechtigt das Stift, diesen von den Stiftsgütern zu stossen. |
Dorsualvermerk: | Revers brieff, den stüffts hôôff im Wolffhââg betreffendt de anno 1762. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 6 |
Format B x H in cm: | 26.2 x 41.7 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel von Remigius Dietrich Freiherrn von Rüpplin von Kefikon [Keffikon] auf Pflanzberg [Pflantzberg], fürstbischöflich-konstanzischer Rat und Obervogt zu Bischofszell |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): LeIII.4 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'37 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; neu geheftet; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__30-LeIII___4__9_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__30-LeIII___4__9_00004.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__30-LeIII___4__9_00006.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__30-LeIII___4__9_00008.tif
|
|
Usage |
End of term of protection: | 4/19/1782 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=466444 |
|
Social Media |
Share | |
|