7'30, 29.LeI/12b Oberaach: Ruedin Hainricher erteilt dem Stift Revers für die Belehnung mit dem Brugg-Gut und dem Störs-Gut in Oberaach, 1451.03.04 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/12b
Title:Oberaach: Ruedin Hainricher erteilt dem Stift Revers für die Belehnung mit dem Brugg-Gut und dem Störs-Gut in Oberaach
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):3/4/1451
Ausstellungsdatum:an Dornstag vor sant Fridlis tag
Aussteller:Ruedin Hainricher, genannt Götzen Ruedi
Adressat:Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Ruedin Hainricher, genannt Götzen Ruedi, von (Ober-) Aach [Aich] bezeugt, dass er von Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell die zwei zu Oberaach [ze Obren Aich] gelegenen Gütern ihres Gotteshauses, von denen das eine "das Brugg Gůt" und das andere "Störs Gůt" genannt ist, mit allen Nutzen und Zubehör zu einem echten Erbzinslehen empfangen hat. Er und seine Nachkommen sollen hinfort die Güter nutzen und in Ehren halten und insbesondere kein Holz in den Bannwäldern [eholtzen] schlagen und daraus auch nichts weggeben oder verkaufen. Bauholz [zimberholtz] für notwendige Bauten auf den Gütern dürfen sie hingegen schlagen und Laubholz [lobholtz] dürfen sie auch brauchen. Der erstmals auf den nächsten 11.11. und dann jährlich auf jeden Martinstag bezahlbare Zins beträgt: 6 Mutt Kernen Konstanzer Mass oder pro Mutt 6 Viertel Kernen Bischofszeller Mass, 1 Malter Haber Bischofszeller Mass, 16 Schilling Pfennig Konstanzer Währung und 60 Eier. Der Lehennehmer soll alle Vogtrechte und Vogtdienste auch erfüllen [ussrichten], wie es bisher die Gewohnheit war. Ausbleibende Zinszahlung berechtigt die Lehensherren zum Einzug des Lehens. Die Güter dürfen nicht ohne Einwilligung des Stifts zerteilt, getauscht oder sonstwie verändert werden und müssen im Falle eines Verkaufs zuerst dem Lehensherrn angeboten werden.
Dorsualvermerk:Revers um Brug gůt, Störs gůt ze Oberaich.
Anno 1451.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:44.9 x 25.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Albrecht von Sax von der Hohen Sax, Freiherr
Kommentar des Staatsarchivs:Aus der Mengenangabe beim Kernenzins geht hervor, dass 1 Konstanzer Mutt so viel galt wie 1 1/2 Bischofszeller Mutt.
Dieser am gleichen Tag wie die Lehensurkunde besiegelte und sich fast wörtlich an diese anlehnende Reversbrief ist von einem anderen Schreiber aufgesetzt worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Le 1; f; Numeri; LE I 12.b
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.12b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 209
Zettelrepertorium (1937): 7'30'34
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/4/1471
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=455789
 

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