7'30, 29.LeI/4b, 1 Hans Gsell von Hessenreuti erteilt dem Stift Revers für den Empfang eines Erbzinslehens in Ennetaach und verpflichtet sich zur Errichtung eines Stadels, 1464.04.17 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/4b, 1
Title:Hans Gsell von Hessenreuti erteilt dem Stift Revers für den Empfang eines Erbzinslehens in Ennetaach und verpflichtet sich zur Errichtung eines Stadels
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Rechtsakt-Typ:Reverserteilung; Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/17/1464
Ausstellungsdatum:an Zinßtag vor sant Jörigen tag
Aussteller:Hans Gsell von Hessenreuti
Adressat:Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Hans Gsell [Xell] von Hessenreuti [Rúti] urkundet, dass er kraft dieser Urkunde von Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell deren Gotteshaus-Gut, genannt Riet-Ennetaach [genannt Reitt ennenthalb Ach gelegen], zu einem beständigen Erbzinslehen empfangen hat. Der Lehennehmer verpflichtet sich zur unverwüstlichen Nutzung und Pflege seiner Lehengüter und zur regelmässigen Entrichtung des Jahreszinses am Martinstag (11.11.) von zwei Malter Dinkel [vesan] und zwei Malter Haber Bischofszeller Mass und von 10 Schilling Pfennig Konstanzer Währung. Auch ist ausgemacht worden, dass der Lehennehmer oder seine Erben auf diesem Gut einen Stadel errichten sollen, den sie im Falle ihres Abzuges auf dem Gut belassen werden. Hans Gsell verpflichtet sich ausserdem zur Bezahlung des Abzugs von 4 Pfund Pfennig. Ausbleibende Zinszahlung berechtigt die Lehengeber zum Einzug und zur Neuvergabe des Lehens. Bei regelmässiger Zinszahlung werden die Lehensherren die Lehennehmer aber keinesfalls mittels Zinserhöhung oder durch einen ihnen genehmeren Lehensmann [durch mer zinß noch lieber manß willen] von dem Gut vertreiben [von dem gütli ... stossen]. Falls Gsell oder seine Erben das Gut verkaufen wollen oder müssen, so muss es zuerst den Lehensherren um 5 Schilling Pfennig günstiger [näher] als andren Leuten angeboten werden und kann erst veräussert werden, wenn diese den Kauf nicht tätigen wollen.
Dorsualvermerk:(Ungefähr zeitgleiche Notizen:) Riet erblehen enenthalb Ach.
(Archivnotiz:) 1464.
II malter fesen; II malter haber; X ß den.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:39.8 x 21.8 + 3.9 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Ulrich Häring [Härring], derzeit Vogt zu Bürglen [Búrglen]
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Le 2; Numeri (Zahl radiert); L.E. I 4.b
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.4b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 237
Zettelrepertorium (1937): 7'30'32
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/17/1484
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=453245
 

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