7'30, 29.LeI/3, 0 Gütlicher Spruch im Streit um ausständige Zinsen von einem Stiftshof in Hof (Unter-Riedt), 1526.12.28 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/3, 0
Title:Gütlicher Spruch im Streit um ausständige Zinsen von einem Stiftshof in Hof (Unter-Riedt)
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):12/28/1526
Ausstellungsdatum:uff der Unschuldigen Kindlin tag
Aussteller:Gregor von Roggwil zu Schwanegg, Jakob Egli von Zug, Vogtherr zu Berg, Heinrich Rumer(?) von Sulgen, Landgerichtsknecht, Stefan Engeli von Ennetach und Ulrich Scherzinger von (Hessen-) Rüti
Adressat:Propst und Kapitel des Stifts zu Bischofszell; Ueli Fehr, Hans Eberli, Heini Baumann und Michel Schümperli
Regest:Gregor [Gorius] von Roggwil zu Schwanegg als Obmann sowie die Gerichtsbeisitzer [umbethedinger] in dieser Sache Jakob Egli [Eglin] von Zug, Vogtherr zu Berg, Heinrich Rumer(?) von Sulgen, Landgerichtsknecht, Stefan Engeli [Engelin] von Ennetaach [Ennetach] und Ulrich Scherzinger von (Hessen-) Rüti [Rútin] urteilen durch einen gütlichen Spruch in der Gerichtssache [rechtvertigung] zwischen Propst und Kapitel des Stifts zu Bischofszell einerseits und Ueli Fehr [Feren], Hans Eberli [Eberlin], Heini Baumann [Buwman] und Michel Schümperli [Schimperlin] andererseits um einen zu Hof [Hoff] gelegenen Hof und ein Gut der Kapitelherren, von dem 15 Viertel Kernen jährlichen Zinses fällig sein sollen. Michel Schümperli gibt ausstehende Zinsschulden von 10 Viertel Kernen zu, kennt aber keinen Inhaber der restlichen Zinsschuld von fünf Viertel.
Die Urteiler entscheiden, dass Ueli Fehr und Hans Eberli laut Lehensbrief Träger des Lehens sind und für das Eintreiben der Zinse verantwortlich sein sollen und die übrigen Mithaften schuldig sind, alle ihre Güter in einem Reversbrief anzugeben. Schümperli soll die zugegebenermassen ausstehenden Zinsschulden von 10 Viertel Kernen in zwei Tranchen begleichen. Die restlichen 5 Viertel Kernen, für die kein Träger feststeht, soll das Stift den Lehensbauern nachlassen. Die Gerichtskosten sollen hälftig geteilt werden. Beide Parteien begehren Beurkundung des Spruchs.
Dorsualvermerk:Spruchbrieff von des hoffs wegen zů Hoff ... der stifft.
Spruch brieff wegen des Hoffs zu Hoff betr.
Anno 1526.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:58.8 x 31.6 + 6.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (32 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Gregor von Roggwil
Kommentar des Staatsarchivs:Hof ist eine ehemalige Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Dorfteils im Mühlequartier von Unter-Riedt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: D (gestrichen); Numeri 10; 5; ; Nr. 31; Brobst.
Pupikofersche Signatur (1848): LEI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 536
Zettelrepertorium (1937): 7'30'31
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/28/1546
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=452475
 

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