Ref. code: | 7'30, 28.11/30 |
Title: | Ulrich Judas von Stocken stellt dem Stift Revers aus für seine Belehnung mit dem Oberhof zu Stocken als Schupflehen |
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Rechtsakt-Typ: | Belehnung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Bischofszell) |
Creation date(s): | 1/11/1639 |
Aussteller: | Ulrich Judas, Bauer zu Stocken |
Adressat: | Propst, Kustos und Kapitel des St.-Pelagii-Stiftes zu Bischofszell |
Regest: | Ulrich Judas, Bauer zu Stocken, stellt seinen Lehensherren Revers aus für den von ihm gleichen Tags erhaltenen Lehensbrief (wörtlich inseriert), der zum Inhalt hat:
Propst, Kustos und Kapitel des St.-Pelagii-Stiftes zu Bischofszell verleihen dem Ulrich Judas von Stocken nach Landes- und Schupflehenrecht, für drei Jahre und weitere Zeit, so lange dies beiden Teilen angenehm und dienlich ist, ihren Eigenhof, genannt Oberhof [Ober Hoff], zu Stocken [Stockhen] mit Haus, Hof, Hofstatt, Stadel, Speicher, Torkel [torggel], Kraut- und Baumgarten [pomgarten], Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wunn, Weiden, Trieb und Tratt, mit Gerechtigkeiten und Zubehör. Der Inhaber des Schupflehens soll diese Güter bewirtschaften und nutzen und in gutem Stand behalten und nichts davon versetzen, verpfänden, verkaufen, vertauschen, verleihen oder verschenken und auch sonst nichts ändern ohne Wissen und Willen seiner Lehensherren. Insbesondere soll er kein Holz schlagen, ausser das, was ihm die verordneten "holzherren" des Stifts zum Gebrauch der eigenen Haushaltung freigeben, und er soll verpflichtet sein, 4 oder 5 (Obst-) Bäume zu zweien (= veredeln) oder zu pflanzen. (Obst-) Bäume und Eichen soll er nicht ohne Erlaubnis der Lehensherren fällen [abhawen]. Der jährlich auf den Martinstag zu entrichtende Zins beträgt 8 Malter, 8 Viertel Dinkel [vesen], 4 Malter und 12 Viertel Haber und 33 Gulden Heugeld, Bischofszeller Mass und Konstanzer Währung. Ausserdem soll er dem Stift alle Herren- und Grundzinse und dem Vogt von Bischofszell die jährliche Vogtsteuer und von allen Äckern den Zehnten geben. Wenn etwas von den Gebäuden baufällig werden sollte, werden die Lehenherren den Handwerkern den Lohn und alle Materialien bezahlen. Der Lehenmann muss jedoch für deren Verköstigung aufkommen. Weitere Dienstleistungen und Verpflichtungen des Lehenmannes gegenüber seinem Lehenherrn, die er nach Schupflehenrecht zu leisten hat, werden einzeln aufgezählt. Es gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Lichtmess. Der Abzug muss dann auf Lichtmess geschehen. Besiegelung (angekündigt) der Aussteller.
Zur Vergewisserung der Bedingungen, unter denen dieser Hof verliehen worden ist, stellt Ulrich Judas seinen Lehensherren diese Urkunde aus. |
Dorsualvermerk: | Reversbrieff der lob. stifft st. Pelagii zue Bischoffzell umb den Obernhoff zue stockhen, so Ulrich Judaßen daselbsten schupfflehens weiß verlichen. De dato den 11. Januarii anno 1639. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 6 |
Format B x H in cm: | 20.9 x 32.6 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel auf Bindfaden aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Kaspar Büeler von Schwyz, Vogt zu Bischofszell |
Kommentar des Staatsarchivs: | Stocken ist heute ein Ortsteil von Bischofszell und war früher ein Weiler in der Gerichtsgemeinde Gottshaus. Der Vergleich mit der vier Jahre älteren Belehnung Webers (StATG 7'30, 28.11/29) mit demselben Hof zeigt, dass die Güteraufzählung und der Leistungskatalog unverändert geblieben sind, während die Zinsbelastung für den Lehenmann deutlich erhöht wurde. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 51; No. 64; Le Pupikofersche Signatur (1848): XI Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'30 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__28-11___30_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__28-11___30_00004.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__28-11___30_00006.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__28-11___30_00008.tif
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Usage |
End of term of protection: | 1/11/1659 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=448775 |
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