7'30, 27.12/36 Die Dompropstei Konstanz billigt einen Vergleich des Propsts zu Werdbühl mit dem Kollegiatstift, dem gemäss das Stift für die Ablösung der Werdbühler Eigenleute der Familie Hugentobler erkauft, 1614.04.21 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 27.12/36
Title:Die Dompropstei Konstanz billigt einen Vergleich des Propsts zu Werdbühl mit dem Kollegiatstift, dem gemäss das Stift für die Ablösung der Werdbühler Eigenleute der Familie Hugentobler erkauft
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Rechtsakt-Typ:Vertragsratifizierung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/21/1614
Aussteller:Mark Sittich, Erzbischof von Salzburg und Dompropst von Konstanz, verordnete Statthalter und Räte der Dompropstei Konstanz
Adressat:Magister Johannes Udwardus, Propst und Pfarrer zu Werdbühl; Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Vor Mark Sittich, Erzbischof von Salzburg und Dompropst von Konstanz, den verordneten Statthaltern und Räten der Dompropstei Konstanz berichtet Magister Johannes Udwardus, Propst und Pfarrer zu Werdbühl, dass die Kirche und Propstei Werdbühl etliche Leibeigene der Familie Hugentobler [Hugendobler] habe, auf die auch das Stift Bischofszell Ansprüche erhebe, weshalb er von diesen Personen weder Fasnachtshennen noch Fall oder Lass bezogen habe. Er habe deshalb um guter Nachbarschaft willen mit Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell einen gütlichen Vergleich getroffen, wonach das Stift Bischofszell der Propstei Werdbühl für ihre Ansprüche 20 Gulden Konstanzer Münz zu einem ewigen Zins anlegen und diesen jährlich ausrichten werde, wogegen die Propstei Werdbühl auf ihre Ansprüche auf die Hugentobler voll und ganz verzichte. Diesen Vertrag legt er nun seinen Herren von der Dompropstei zur Billigung vor. Diese bestätigen und ratifizieren den Konsens durch die Ausstellung zweier Urkunden.
Dorsualvermerk:(Dorsualnotiz von der Hand des Stiftsamtmanns Tschudi aus der 2. Hälfte des 18. Jhs.:)
Vertrag zw(üschen) der probstey zu Wärdt Büel unnd dem stifft Bischoffzell, dar innen sich die thumb probstey deß geschlächts Hugendoblern inn Gosower pfarr gegen erstattung 20 fl. verzicht und dem stifft alle...lich übergibt.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.4 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zwei Wachssiegel auf Bindfaden aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel der Dompropstei und des Dompropsts
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Mark Sittich von Hohenems, dem Neffen des gleichnamigen Konstanzer Bischofs, und 1604-1616 Dompropst in Konstanz vgl. HS I/2.2, S. 810 f.
Papier im Falzbereich durch alten Wasserschaden zerfressen (Textverluste).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <3>; 35 Leib.
Pupikofersche Signatur (1848): XII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'28
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Entschimmelt; nachgeleimt; neu geheftet; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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