Ref. code: | 7'30, 26.St/11 |
Title: | Vertrag zwischen dem Stift und der Stadt Bischofszell zu Pfründen, Güterausscheidungen, Lütgarben, Gülten und Wasserleitungen im Stiftsbereich |
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Rechtsakt-Typ: | Vertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Bischofszell) |
Creation date(s): | 7/16/1563 |
Ausstellungsdatum: | Frytags nach sannt Margaretha tag |
Aussteller: | Jakob Sailer, Propst, Hieronymus Kid, Jakob von Helmsdorf, Johann Pilgrim Sailer und Konrad Heinzeler, Chorherren des Kollegiatstifts St. Pelagii zu Bischofszell; Klein- und Grossräte der Stadt Bischofszell |
Adressat: | Klein- und Grossräte der Stadt Bischofszell; Jakob Sailer, Propst, Hieronymus Kid, Jakob von Helmsdorf, Johann Pilgrim Sailer und Konrad Heinzeler, Chorherren des Kollegiatstifts St. Pelagii zu Bischofszell |
Regest: | Jakob Sailer, Propst, Hieronymus Kid [Khid], Jakob von Helmsdorf [Helmstorff], Johann Pilgrim [Hanns Bilgerin] Sailer und Konrad Heinzeler [Haintzeler], Chorherren des Kollegiatstifts St. Pelagii zu Bischofszell, für sich selbst und andere ihrer Chor- und Mitbrüder einigen sich freund- und nachbarschaftlich mit den Klein- und Grossräten der Stadt Bischofszell auf ein Übereinkommen betreffend die Pfründen, den Rosenkranz, die Güterausscheidung [chur], die Lütgarben, die Kapelle auf dem Gottesacker, das Pfarrlehen, die Wasserleitung [brunnen] zu Herrn Erharts Hof, die Stifungen und Jahrzeiten weiland Hugo Bilgeris und Adelheid Bleikenbachers [Bleickenbacher] sel. 1. Betreffend der Pfründen bleibt es bei den darüber ergangenen Urteilen, Sprüchen und Verträgen. Betreffend die Jahrzeiten anerkennen die Räte nach Verlesen von Urkunden die verbrieften Rechte von Propst und Kapitel. 2. Die Kapitelherren sind der Meinung, ihr (Konfessions-) Teil habe an Personen zugenommen, und verlangen eine neue "chur", derer sich die Räte nicht verschliessen wollen, doch möchten sie laut Landfrieden gleichfalls die Lütgarben wie von alters her einziehen. Die Räte erklären sich bereit, dem Stift künftig 4 Mutt Kernen, 1 Malter Haber und 1 Gulden "zu der chur hintzuthun" zu wollen. In die Lütgarben eingeschlossen sein sollen: Langentannen [Langendannen], "Hapchrain", Ghögg [Ghöck], Heidelberg [Haidelberg], Schlatt, Rothen [Rotten], und alle andere Höfe und Güter der Bürger ausserhalb und innerhalb der Stadt. Über die ersten beiden Artikel des Vertrags soll neu verhandelt werden, falls ein Teil damit nicht mehr zufrieden ist. 3. Betreffend Rosenkranz, Gottsacker und Pfarrei soll es bei den darüber ergangenen Urkunden, Sprüchen und Verträgen bleiben. 4. Betreffend den Streit um den Brunnen in Erhart Labharts Hof versprechen Propst und Kapitel, dass sie die Röhren [tüchel], die durch Labharts Freihof geführt wurden, für immer belassen [füro in ewigkait gon] und die Räte und Bürger deswegen nicht weiter belangen [rüewig unnd ungesumet lassen] wollen, wobei ihnen die Räte und Bürger deswegen weder Geld noch einen Brunnen in den Freihof zu geben schuldig sein sollen. Doch sollen Räte und Bürger im Garten des Freihofs nicht zum Schaden von Bäumen und Garten "wüestlich" graben. Und weil die Bürger durch des Stifts Freihof ihre Röhren legen, sollen sie den Brunnen im Freihof von Junker Christoph Blarer von Wartensee auch mit einer Wasserröhre versorgen und dafür den Zins erhalten. Falls sie dies nicht mehr tun könnten, sollen sie die Röhren auch nicht mehr durch die Freihöfe von Propst und Kapitel graben, sondern diese andern Orts durchleiten. |
Dorsualvermerk: | Vertrag zwüschen einem Capittel sant Pelayen stiffts zu Bischoffzell unnd den räthen daselbst. Betrifft pfarrer, meßmerey, lüth garben unnd den pronnen (stark abgegriffen). |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 36.8 x 28.0 + 3.5 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zwei Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Stiftssiegel und dem Stadtsiegel. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Lütgarben sind Naturalabgaben für den Mesmer für dessen Dienste am Kirchengeläute (lüt = glüt), vgl. dazu Idiotikon Bd. 2, S. 413. Erhart Labhart war Chorherr 1516 bis 1529, also bis zur Einführung der Reformation (vgl. Geiger, Chorherrenstift, S. 60). In dieser Zeit taucht er nicht mehr als Mitglied des Stiftskapitels auf. Wahrscheinlich trägt der Hof noch seinen Namen, obwohl Labhart selbst nicht mehr dort wohnt. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <11 (auf Rasur)>; 12 (gestrichen); Statt; ST Pupikofersche Signatur (1848): St 11 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 654 Zettelrepertorium (1937): 7'30'26 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; Siegel gesichert; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 7/16/1583 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=437875 |
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