Ref. code: | 7'30, 25.23/17, 19 |
Title: | Glarus bestätigt das Landvogt-Urteil, wonach in Konkursfällen die landvögtischen Siegel denen des Gerichtsherrn als Selbstschuldner vorgezogen werden müssen |
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Rechtsakt-Typ: | Ortsstimme |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 8/21/1657 |
Ausstellungsdatum: | Glarus datiert in aller Regel nach dem alten Kalender: 11. August 1657 |
Aussteller: | Landammann und Rat zu Glarus |
Adressat: | Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Landammann und Rat zu Glarus vernehmen von ihrem Landschreiber Balthasar Gallati an Stelle und im Namen des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell, dass sich das Stift und Pfarrer Martin Troll zu Berg zum Schutze ihrer mit landvögtischem Siegel versehenen Titel auf die Herrschaft Berg gegenüber den nur mit den Siegeln der Brümsi oder von Vormündern versehenen Schuldbriefe durch ein Urteil des Landvogts bestätigen liessen, dass das landvögtische Siegel dem gerichtsherrischen vorangehe. Die Gerichtsherren haben dem Stift darauf "ein sehr scharpfes schreiben" gesandt und verlangt, von diesem Urteil abzustehen, andernfalls sie sich ihre Privilegien zu sichern wüssten. Die Vertreter des Stifts betonen, dass die Freiheiten der Gerichtsherren durch dieses Urteil in einem Konkurs-Fall [uffahls casus] nicht berührt werde und bitten um Bekräftigung des besagten Landvogtsurteils, zumal das Kollegiatstift in den Ruin und die Herrschaft Berg in andere Hände fallen könnte, falls es alle Brümsischen Schulden übernehmen müsste. Landammann und Rat zu Glarus bestätigen darauf hin mit ihrer Ortsstimme das Urteil des jetzt regierenden Landvogts vom 24.04.1657 in Bezug auf den rechtlichen Vorrang von Obligation und Transfix des Stifts, die von Landvogt Arnold [Arnoldt] bestätigt wurden, da in mehreren dergleichen Fällen, wo es zu Verlusten gekommen ist, jeweils das landvögtische hochobrigkeitliche Siegel dem gerichtsherrischen vorgezogen worden ist. |
Dorsualvermerk: | Glaruß. D. 11. Aug. 1657. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 20.3 x 32.3 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Landessiegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Glarner Ortsstimme entspricht mit der Ausnahme der Intervenienten seitens des Stifts wörtlich derjenigen von Schwyz (StATG 7'30, 25.23/17, 14). |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'24 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__25-23___17__19_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__25-23___17__19_00004.tif
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Usage |
End of term of protection: | 8/21/1677 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=424436 |
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