7'30, 23.Fr/22b Auszug aus einem eidgenössischen Abschied: Den Landesausschüssen wird zugestanden, dass weiterhin Zinsnachlässe aus "christlichem mitleiden" möglich sein sollen, auch wenn ein solcher Minderzins zuvor nicht schriftlich oder mündlich versprochen worden ist., 1741.07.29 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 23.Fr/22b
Title:Auszug aus einem eidgenössischen Abschied: Den Landesausschüssen wird zugestanden, dass weiterhin Zinsnachlässe aus "christlichem mitleiden" möglich sein sollen, auch wenn ein solcher Minderzins zuvor nicht schriftlich oder mündlich versprochen worden ist.
Kommentar des Staatsarchivs:1 Bl. Papier; 21.0 x 33.4 cm; Undatierte Abschrift eines Extraktes der eidgenössischen Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau.
Die Argumentation der Tagsatzung, dass "solches niemahls verbotten gewessen, auch könfftig nicht verbotten sein solle", belegt den Respekt vor altem Recht und die Scheu des Gesetzgebers, dort reglementierend einzugreifen, wo bislang keine Verbote nötig waren.
Creation date(s):7/29/1741
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 22; FR
Pupikofersche Signatur (1848): Fr.22a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'23
Preview:
  • 1
  • 2
    
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
 

Usage

End of term of protection:7/29/1761
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=399768
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries