7'30, 23.Fr/3a Die Eidgenossen bestimmen, dass die Kriegssteuer nur auf den Gütern den geistlichen und weltlichen Gerichtsherrschaften, nicht aber auf den geistlichen Zinsen, Zehnten und Gülten erhoben werden sollen, 1499.12.11 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 23.Fr/3a
Title:Die Eidgenossen bestimmen, dass die Kriegssteuer nur auf den Gütern den geistlichen und weltlichen Gerichtsherrschaften, nicht aber auf den geistlichen Zinsen, Zehnten und Gülten erhoben werden sollen
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):12/11/1499
Ausstellungsdatum:an Mitwüch vor sant Lucyen tag
Aussteller:Die in Frauenfeld versammelten Sendboten und Räte der Eidgenossen
Adressat:Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell
Regest:Vor den in Frauenfeld [Frowenveld] versammelten Sendboten und Räten der Eidgenossen, erscheinen Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell und beklagen sich, dass man wie "allenthalben in unser landtschafft" auf ihre Güter, Zinsen, Zehnten, Renten und Gülten die Kriegssteuer [den bruch] lege. Sie sind der Meinung, dies geschehe unrechtmässig [unbillich] und begehren Abschaffung dieser Besteuerung. Darauf erkennen die Eidgenossen, dass man laut Abschied von St. Gallen die geistlichen und weltlichen Güter mit der Kriegssteuer [bruch und raißcosten] belegen soll, gleichgültig in welchen Gerichten diese liegen. Geistliche Zinsen, Zehnten und Gülten hingegen sollen nicht besteuert [nit angelegt] werden. Wer trotzdem damit beschwert wird, soll bei dem eigens dazu verordneten Boten der Eidgenossen und beim Landvogt Klage führen und die Sache, falls er so nicht zu seinem Recht kommt, weiter an die Tagsatzung ziehen.
Dorsualvermerk:Das man von den zechenden, gaistlichen gülten kainen bruch oder raisgelt soll geben. Ein abschid, von Eidtgnossen usgangen.
1499.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:27.8 x 21.5 + 5.4 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (33 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Dominikus Frauenfeld [Frowenveld]
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Dominikus von Frauenfeld, zu dieser Zeit Mitglied des Rates der Stadt Zürich, 1504-1506 eidg. Landvogt im Thurgau, vgl. HLS Bd. 4, S. 698.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: A 38 (radiert; 8 unsicher); Fr 3a (a ist Zusatz)
Pupikofersche Signatur (1848): Fr.3a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 394
Zettelrepertorium (1937): 7'30'22
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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End of term of protection:12/11/1519
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Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=396004
 

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