7'30, 22.31/3, 1 Der Generalvikar rügt den vertraulichen Umgang Pfarrer Uttingers mit einer weiblichen Person in der Öffentlichkeit und belegt ihn mit Sanktionen, 1776.03.22 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 22.31/3, 1
Title:Der Generalvikar rügt den vertraulichen Umgang Pfarrer Uttingers mit einer weiblichen Person in der Öffentlichkeit und belegt ihn mit Sanktionen
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Rechtsakt-Typ:Dekret
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):3/22/1776
Aussteller:Franz Joseph Baron von Deuring, bischöflicher Generalvikar
Adressat:Chorherren des Stiftskapitels von Bischofszell
Regest:Franz Joseph Baron von Deuring, Generalvikar des Konstanzer Bischofs Maximilian Christoph (von Rodt), macht im Fall der Ausschweifungen [causa excessuum], der zwischen dem bischöflichen Fiskal [promotor fisci episcopalis] einerseits und dem Angeklagten [reus] Kaspar Uttiger [de Uttiger] andererseits untersucht wurde, die Feststellung, dass kein schändlicher und unreiner Verkehr [flagitiosum ac impurum commercium] vorliegt. Was hingegen feststeht, ist, dass der Pfarrer mit einer (weiblichen) Person vertraulichen Umgang pflegte, sie in ihrer Wohnung oft stundenlang besuchte, mit ihr allein [solus cum sola] Umgang pflegte [conversatus fuit], mit ihr abends und nachts in Begleitung Dritter oder auch zu zweit und sogar mit eingehängten Armen spazieren ging [junctis etiam quandoque inter se brachiis ambulatum ivit], sie in verschiedene Gaststätten führte [ad diversa hospitia eandem deduxit], was nicht nur die Augen und Seelen der Pfarrgenossen, sondern auch die der ganzen Nachbarschaft, sowohl der katholischen wie die nichtkatholischen, schwer beleidigte.
Uttinger hat die Verfahrenskosten zu begleichen und hat sich in einem Kloster geistlichen Exerzitien [octiduana exercitia spiritualia] zu unterziehen und sich über deren Vollzug innerhalb eines halben Jahres mit einem Testat beim Generalvikar auszuweisen. Für seine Exerzitien empfiehlt ihm der Generalvikar das Studium des Briefes des hl. Hieronymus an Nepotianus, worin u.a. steht: "Denk immer daran, dass eine Frau den Bewohner des Paradieses aus seinem Besitz vertrieben hat". Der Generalvikar schreibt dem Pfarrer vor, inskünftig von jedem vertraulichen Umgang, vom Spazieren, von Wallfahrten [peregrinationes] mit dieser Person und von gegenseitigen Besuchen in den Wohnungen abzustehen. Er verbietet ihm inskünftig, ohne seine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis in einem Privatraum [in cubili privato] das heilige Messopfer zu zelebrieren.
Dorsualvermerk:Copia decreti in causa excessuum. Bischoffzell. Decretum hoc insinuatum est in sacistia praesentibus omnibus r. dd. canonico plebano de Uttinger, die 6ta. Aprili 1777
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:24.3 x 36.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel nur angezeigt. Siegler: der Aussteller mit seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift (angezeigt)
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Franz Joseph Dominik von Deuring, Generalvikar 1743-1777, vgl. HS I/2.2, S. 576 f.
Die im Dekret Deurings zitierten Hieronymus-Sätze scheinen eher aus einem Florilegium mit Hieronymuszitaten, als aus einer Edition der Epistulae des Kirchenvaters zu stammen. Es sind insgesamt vier Sätze, die aus ihrem Zusammenhang in Hieronimi ep. 52 ad Nepotianum, c. 5, und in Hieronimi ep. 177 ad matrem et filiam in Gallia commorantes, c. 3, herausgerissen, leicht verändert und neu komponiert worden sind: "Periculose tibi ministrat, cuius vultum frequenter attentis." (ep. 52) "Nec Sanctior Davide, nec Samsone fortior, nec Salomone potes esse sapientior; memento semper, quod paradisi colonum de possessione sua mulier ejecerit." (ep. 52) "Quid tibi necesse est in ea versari domo, in qua necesse habeas quotidie aut perire, aut vincere?" (ep. 177) "Caveas omnes suspiciones, et quidquid probabiliter fingi potest, ne fingatur, ante devita." (ep. 52).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.3
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/22/1796
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=391602
 

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