7'30, 22.31/1, 10 Zwei bischöfliche Visitatoren erlassen aufgrund ihrer Visitation in Bischofszell Vorschriften betreffend die Lebensweise und die Amtsführung der Chorherren, 1700.01.09 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 22.31/1, 10
Title:Zwei bischöfliche Visitatoren erlassen aufgrund ihrer Visitation in Bischofszell Vorschriften betreffend die Lebensweise und die Amtsführung der Chorherren
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Rechtsakt-Typ:Ermahnung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):1/9/1700
Aussteller:Konrad Ferninand (Geist von Wildegg), Weihbischof und Generalvikar, und (Johann Michael) Waibel, Visitatoren
Adressat:Propst, Kustos und Chorherren der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Konrad Ferninand (Geist von Wildegg), Weihbischof [suffraganeus] und Generalvikar, und (Johann Michael) Waibel, formulieren als Visitatoren des Konstanzer Bischofs Marquard Rudolf (von Rodt) nach ihrer Überprüfung des Stifts in einem Mandat mit 35 Artikeln Ermahnungen zur unbedingten Beachtung durch Propst, Kustos und Chorherren der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell betreffend die Lebensführung des Klerus, die Ausübung der kirchlichen Ämter und Pflichten, die richtige Gestaltung des Gottesdienstes nach römischem Ritus, die Spendung der Sakramente, die Seelsorge durch den Pfarrer, den Schulbetrieb, die Ordnung und Sicherheit des Stiftarchivs, die Durchführung der Kapitelversammlungen, die Ordnung in der Sakristei sowie die bessere Entlöhnung für den Stiftsamtmann [cellarius], dessen Arbeit gelobt wird. Im Orte Sulgen [Saulgen] soll ein solcher Mesmer [aedituus talis] eingestellt werden [constituatur], welcher zugleich der Schule vorstehen [qui simul scholis praeesse] und die katholische Jugend im Lesen und Schreiben [in litteris], vor allem aber im Katechismus [praesertim verò in catechesi] hinreichend instruieren kann [sufficienter instruere possit].
Dorsualvermerk:Recessus visitationis. Bischoffzell.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Papier, mit Seidenschnüren geheftet.
Anzahl Blätter:8
Format B x H in cm:20.9 x 32.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel auf rot-weisser Heftkordel aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des bischöflichen Generalvikariats [sigillum officii vicariatûs]
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Weihbischof Konrad Ferdinand Geist von Wildegg, der 1694-1711 das Amt des Generalvikars ausübte, vgl. HS I/2.2, S. 574, zum Offizial und Generalvisitator Johann Michael Waibel vgl. HS I/2.2, S. 669 f.
Wie in allen vorangegangenen Visitationsberichten wird auch hier wieder in den ersten Artikeln (2 und 3) dazu aufgefordert, den Müssiggang, den Wein und die Frauen zu meiden [fugient proinde ... otium, vinum et mulieres] und sowohl die Gasthäuser wie auch andere Gebäude der Protestanten [tam hospitia quam alias acatholicorum aedes] nur dann aufzusuchen, wenn unausweichliche Notwendigkeit dazu bestehe. Bei der Archivführung wird eine Neuregistrierung angemahnt und vorgeschrieben, dass das Archiv nur zu zweit betreten werden darf.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.1
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

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