Ref. code: | 7'30, 20.Su/19i |
Title: | Bürgschaft für den Priester Hans Kuster, Pfarrverweser auf ein Jahr in Sulgen |
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Rechtsakt-Typ: | Bürgschaft |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 9/20/1520 |
Ausstellungsdatum: | uff Donstag, was sant mathens abent des heligen zwölffbotten |
Aussteller: | Äberli Eppli, Ammann zu Helfenschwil, und Hans Taler, Bürger zu Bischofszell |
Adressat: | Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Äberli Eppli, Ammann zu Helfenschwil [Hellfenschwil], und Hans Taler, Bürger zu Bischofszell, bürgen als Tröster für Hans Kuster von Bernang (vgl. Kommentar), den die Kapitelherren des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell, für ein Jahr und das nächste und darauf alle Jahre, so lange es beliebt, zu einem Vikar der Pfarrkirche zu Sulgen angenommen haben. Kuster soll das Vikariat mit folgenden Auflagen versehen: 1. Er soll die Pfarrkirche mit Messelesen, Predigen und allen andern Amtshandlungen, die einem Leutpriester zustehen, versehen und dafür alle Gefälle, die schon bisher einem Vikar zukamen, beanspruchen [innemen, nutzen und niessen]. Er soll der Kirche keine Schulden aufbürden und ihre alten Rechte und Gerechtigkeiten schützen. 2. Er soll wie bis anhin jedes Jahr zwischen dem Gallus- und dem Martinstag (16.10.-11.11.) einen Zins von 2 Pfund Pfennig und 12 Gulden in Konstanzer Währung zu Handen des Kellners und Amtmanns der Chorherren in Bischofszell abliefern. Wenn am Pfarrhof und am Stadel in vier oder fünf Tagen etwas zu reparieren [zu buwen und ze machen] ist, sollen die Kapitelherren den Arbeitslohn, die Verpflegung und was sonst benötigt wird, übernehmen. Jedoch ist der Vikar verpflichtet, den Schaden und solche Bauarbeiten zuvor zu melden. 3. Sollte Hans Kuster die Rechtsame der Pfarrei verwahrlosen lassen und seine Pflichten versäumen, so dass die Kapitelherren zu Kosten und Schaden kämen, so würden die genannten Tröster und deren Erben für den Schaden aufkommen, so lange der Vikar diese Stelle versieht. Sollte er vor Ablauf eines Jahres das Vikariat verlassen oder sterben, so würden die Tröster bis zum Johannistag (24.6.) für alle entstehenden Kosten und Schulden des Vikars aufkommen. 4. Der Vikar soll sich nicht ohne Wissen und Zustimmung der Kapitelherren länger als 8 Tage ohne Not [on gfärd] vom Dienst befreien und von der Pfarrei entfernen [absentieren und ussern]. 5. Gleich nach dem Pelagiustag (28.8) soll der Vikar sich bei den Kapitelherren erkundigen, ob sie ihn für ein weiteres Jahr behalten wollen, und ihnen mitteilen, ob er bleiben wolle oder nicht. 6. Wenn die Kapitelherren den Vikar entlassen [urlob gebend], er sei anwesend oder nicht, und das Vikariat einem andern verleihen, so soll Kuster nach einem Monat ohne Widerspruch abziehen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die regelmässige Zinszahlung, verbürgen sich die genannten Tröster mit ihren liegenden und fahrenden Gütern. |
Dorsualvermerk: | Cautio vicarii in Sulgen domini Iohanni Custer de Bernnang. Anno 1520. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 33.3 x 34.6 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (32 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Erasmus Riff, genannt Welter [Wällter] von Blidegg [Blidegk] |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bernang ist der mittelalterliche und frühneuzeitliche Name sowohl von Berlingen am Untersee wie von Berneck im sanktgallischen Rheintal. Helfenschwil = Niederhelfenschwil SG. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 30; Su 19 Pupikofersche Signatur (1848): Su.19i Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 519 Zettelrepertorium (1937): 7'30'19 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 9/20/1540 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=385400 |
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