Ref. code: | 7'30, 20.Su/15b, 0 |
Title: | Das Stift klagt beim thurgauischen Landammann gegen die evangelische Kirchgemeinde von Sulgen wegen Verhinderung des Glockengeläuts beim Eintreffen der Nachricht vom Tod des Papstes |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Klageschrift |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Ausstellungsort: | Bischofszell |
Creation date(s): | 3/21/1769 |
Aussteller: | Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Landammann (David Wolf) |
Regest: | Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell schildern einen Vorfall in Sulgen: Der dortige katholische Pfarrvikar erhält durch bischöfliches Dekret den Auftrag, den Tod von Papst Clemens XIII. wie in anderen Orten der Diözese durch Läuten sämtlicher Kirchenglocken anzuzeigen. Zuvor ersucht er den evangelischen Pfarrer "freündtlichkeits wegen" und um Argwohn zu verhüten, seinen Pfarreiangehörigen die Bedeutung dieses Läutens mitzuteilen, was auch geschieht. Die Vorgesetzten der Kirchgemeinde, dem Vernehmen nach vor allem Ammann Hans Jakob Schümperli [Schümperle] von Hessenreuti [Hessenrüti] und Ammann Hans Konrad Sutter von Sulgen, werden nun nicht etwa beim Pfarrvikar vorstellig, sondern hindern den Mesmer gleich im Glockenturm am Läuten der Glocken. Der Mesmer meldet den Vorfall dem Pfarrvikar und dieser gibt Ammann Sutter zu verstehen, dass das Läuten gemäss Landfrieden zu erfolgen habe. Darauf steigt der Mesmer wieder in den Glockenturm und beginnt mit dem Läuten. Sogleich sind junge Burschen [junge pursch] zur Stelle und reissen dem Mesmer das Glockengeschirr gewalttätig aus der Hand, wobei sie sagen, es sei in dieser Sache ein Schreiben an den Bürgermeister von Zürich ergangen und vor dem Eintreffen der Antwort würden sie nichts zulassen. Das Stift erinnert den thurgauischen Landammann daran, dass Kirchturm und Glocken von beiden Konfessionen unterhalten werden und das Geläut zur Anzeige der (katholischen) Zeremonien gebraucht werden darf. Das Stift seinerseits hat auch das seit 3 Jahren - ohne vorherige Befragung der Kollatoren - neu eingeführte einstündige Läuten aller Kirchenglocken am Neujahrsabend zugelassen, um so mehr beharrt man auf die Rechte zum Läuten nach katholischem Gebrauch in den paritätischen Orten. Sie bitten den Landammann, den gewalttätigen Verstoss gegen den Landfrieden zu ahnden und sie bei ihren Rechten zu schützen. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 3 |
Format B x H in cm: | 21.8 x 34.8 |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Abschrift ist zwar mit "Copia" bezeichnet, macht aber aufgrund diverser Korrekturen und Streichungen eher den Eindruck eines Briefkonzepts. Clemens XIII. starb nach gut zehnjähriger Amtszeit am 02.02.1769. Thurgauischer Landammann war zu dieser Zeit David Wolf von Zürich. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 15 Pupikofersche Signatur (1848): Su.15b Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'19 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 3/21/1789 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=383204 |
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