7'30, 20.Su/9a, 1 Vergleich zwischen evangelisch Sulgen und dem Kollegiatstift Bischofszell sowie katholisch Sulgen über die Verteilung der Lasten beim Unterhalt des katholischen Pfarrhauses, bei den Kirchenzierden und den Ausgaben für den katholischen Kult, mit einem Zusatz zu den Kosten für das

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Ref. code:7'30, 20.Su/9a, 1
Title:Vergleich zwischen evangelisch Sulgen und dem Kollegiatstift Bischofszell sowie katholisch Sulgen über die Verteilung der Lasten beim Unterhalt des katholischen Pfarrhauses, bei den Kirchenzierden und den Ausgaben für den katholischen Kult, mit einem Zusatz zu den Kosten für das evangelische Pfarrhaus und für das Abendmahl sowie einer Regelung über die Besetzung des für die Kirchenrechnung zuständigen Ausschusses
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Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):2/17/1679
Ausstellungsdatum:Beide Ausfertigungen tragen das Doppeldatum 7./17. Februar nach altem und nach neuem Kalender
Aussteller:Ausschuss der evangelischen Kirchgemeinde zu Sulgen
Adressat:Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell und die katholischen Kirchgenossen zu Sulgen
Regest:Der Ausschuss [die außgeschossne] der evangelischen Kirchgemeinde zu Sulgen, nämlich Heinrich Hiller, Quartierhauptmann und Obervogt der Herrschaft Bürglen, Jakob Etter, Ammann zu Sulgen, Jakob Engeli, Landrichter zu Hof, und Johannes Mautz (vermutlich Verschreibung für Munz) von Schönenberg, Kirchenpfleger, urkunden, dass sie von Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell als Kollatoren und auch von den katholischen Kirchgenossen zu Sulgen einen Schein erhalten, welcher folgendermassen lautet: (Text der Urkunde StATG 7'30, 20.Su/9a, 0 inseriert).
Daraufhin haben sich die beiden Parteien noch weiter verglichen, nämlich dass beiden Kirchgemeinden zur Deckung ihrer jeweiligen notwendigen Unkosten jährlich 7 Gulden aus dem Kirchengut oder den "gemeinen anlagen" gegeben werden soll.
Da sich die Kollatoren und die katholische Kirchgemeinde nicht wenig beklagt haben, die Evangelischen hätten auch "ungewohnte sachen" in die Kirchenrechnung eingebracht, insbesondere das Pfrundhaus des Prädikanten, wozu die Katholiken auch Beiträge leisten mussten, und dass beim Ablegen der Kirchenrechnung allzu grosse Kosten durch die Teilnahme von zu viel Volk entstehen, kommt man überein, dass bei den Beratungen über Bausachen des reformierten Pfrundhauses auch die katholischen Kirchenpfleger mitwirken sollen, dass die Auslagen für das (reformierte) Abendmahl [was zu dem heiligen nachtmahl gehörig], nämlich Wein und Brot, allein auf Kosten der Evangelischen gehen soll, dass aber Bauvorhaben am Pfarrhaus des Prädikanten oder der Kirche und ihrem Zubehör weiter aus dem gemeinen Kirchengut und dessen Anlagen bezahlt werden sollen. Den Missbrauch der übermässigen Besetzung des für die Kirchenrechnung zuständigen Ausschusses [den mißbrauch mit übersetzung gar zu vil volcks bey der kirchenrechnung] sehen auch die Evangelischen nicht gern, und so wird beschlossen, dass diesem künftig niemand mehr beiwohne als nur der Obervogt und der Schreiber von Bürglen, zwei Vertreter der Kollatoren, beide Pfarrherren, beide Mesmer und noch je drei Verordnete jeder Kirchgemeinde, ausser wenn Notwendigkeit für einen grösseren Ausschuss bestehen würde.
Dorsualvermerk:Verglichs brieff entzwüschen caholischer und evangelischer kirchgemeind zu Sulgen.
1679
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:69.5 x 43.0 + 7.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (36 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des genannten Obervogts Hiller [Hyller]
Kommentar des Staatsarchivs:Heinrich Hiller, 19.06.1633-04.09.1719 St. Galler Ratsherr, wirkte 1678-1683 als Obervogt der sankt-gallischen Herrschaft Bürglen und bekleidete 1687-1717 im Dreijahresturnus die drei höchsten Stadtämter Reichsvogt, Amtsbürgermeister und Altbürgermeister (HLS Bd. 6, S. 360).
Hof ist der alte, seit dem 19. Jh. völlig abgegangene Name einer lange Zeit ziemlich bedeutenden Siedlung rund um die alte Mühle im heutigen Nieder- oder Unter-Riet. Vgl. dazu den Kommentar in StATG 7'30, 16.9/48 und: Thomas Ledergerber, Einst klapperten zwei Mühlen in Riedt, St. Gallen, 2008, S. 36 f. und S. 50. Hauptmann und Landrichter Jakob Engeli ist in einem Urbar von 1691 (StATG 7'30, 16.9/48) auch als Zinser der Pfarreipfründe zu Bischofszell nachweisbar.
Zur Bedeutung von übersetzen im Sinne von "übermässig besetzen" vgl. Idiotikon VII, S. 1639.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Sulgen No. 9
Pupikofersche Signatur (1848): Su.9a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 827
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021).
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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