7'30, 19.Neu/24 Georg Joachim Keller von Rothen wird erlaubt, das Chorgitter in der Kirche Neukirch zurückzusetzen sowie neue Kirchenstühle einzubauen, und sein und seines Bruders Rebberg wird vom Stift zehntfrei gemacht, 1786.07.07 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 19.Neu/24
Title:Georg Joachim Keller von Rothen wird erlaubt, das Chorgitter in der Kirche Neukirch zurückzusetzen sowie neue Kirchenstühle einzubauen, und sein und seines Bruders Rebberg wird vom Stift zehntfrei gemacht
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Rechtsakt-Typ:Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/7/1786
Aussteller:Georg Joachim Keller von Rothen, Fähnrich und des Gerichts zu Schönenberg
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell
Regest:Georg Joachim Keller von Rothen, Fähnrich [fendrich] und des Gerichts zu Schönenberg, erteilt Kustos, Senior und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell Revers für einen ihm von diesen erteilten Bewilligungs- und Marchungsbrief: Da Georg Joachim Keller vorgebracht hat, die Kirche in Neukirch sei für die reformierten Pfarrangehörigen zu klein, wohingegen eine Vergitterung nur des Altars statt des Chors neuen Platz für Sitzbänke bringen würde, wird ihm erlaubt, auf eigene Kosten entsprechende Veränderungen anzubringen und die neuen Stühle auch zu unterhalten - unter der Voraussetzung, dass dadurch dem katholischen Gottesdienst und den im Vergleich von 1606 enthaltenen Rechten des Stifts kein Abbruch geschieht.
Weiter wird in Übereinstimmung mit dem Kapitelbeschluss vom 12. August 1785 ein Rebberg beim Hof Rothen, welcher durch die Rodung von ehemaligem Holzboden vergrössert worden ist, in einem Vertrag zwischen dem Stift, dem Aussteller und dessen Bruder Hans Jakob Keller nach Hinterlegung eines Dukaten in bar durch Ausmarchung in der Form von fünf Marchen, welche am 12.09.1783 im Beisein von Chorherr Andermatt und Stiftsamtmann Tschudi einzeln lokalisiert wurden, genau kenntlich und zehntfrei gemacht - mit der zusätzlichen Bestimmung, dass der Zehnten wieder erhoben werden könnte, falls der Rebberg und die auf dem ehemaligen Holzboden stehende Wachthütte einmal in Ackerland umgewandelt würde.
Dorsualvermerk:Revers brieff wegen dem neüwen altargitter und stüolh zu Neükirch, mit zumahliger marchung & beschreibung ob dem hoff Rothen weinberg - und ausbedingte zechendt-cession wegen dem sogenannten Holtz- oder Wachthüttenacker bey Rothen. De dato 7t. Julii 1786.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:25.5 x 41.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Lacksiegel. Siegler: der Aussteller mit eigenhändiger Unterschrift und seiner Petschaft [in krafft miner diser eigner schrifft, namen und bitschafft]
Contains also:Abschrift des in der Urkunde inserierten Bewilligungsbriefes (betreffend die Erweiterung des Gestühls im Chor durch Rückversetzung des Gitters), offensichtlich im 19. Jh. auf ein Doppelblatt von 21 x 34 cm geschrieben.
Kommentar des Staatsarchivs:Die Schrift (mit Ausnahme der eigenhändigen Bestätigung durch den Aussteller am Schluss des Dokuments) zeigt die unverwechselbaren Züge des damaligen Stiftamtmanns Tschudi.
Vgl. auch den Eintrag über den Einbau der Kirchenstühle und die Zehntbefreiung im Kapitelprotokollbuch StATG 7'30, 60/5, S. 436 f. Dort wird u.a. auf die mindere Qualität und den geringen Ertrag des Rebbergs hingewiesen, auf dessen Zehnten das Stift verzichten will: "... ein stuckh rauchen winsboden, am holtz liegend, so von keiner ertragnutze ist, ...".
Der Aussteller, offenbar ein angesehenes und begütertes Mitglied der evangelischen Kirchgemeinde von Neukirch, übernimmt mit diesem Vertrag zum Nutzen seiner Gemeinde in der Art eines Mäzens bauliche Verpflichtungen mit finanziellen Folgen auch für seine Erben. Ausserdem ist er als Fähnrich offenbar für den Unterhalt einer Wachthütte verantwortlich. Diese muss man sich als Unterstand bei einer (der militärischen Kommunikation dienenden) Hochwacht vorstellen. Eine Hochwacht auf der Erhebung westlich des Hofes Rothen würde auch von der Topographie her Sinn machen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 24; Neü.
Pupikofersche Signatur (1848): Neu.24
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'18
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

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End of term of protection:7/7/1806
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