7'30, 19.Neu/9 Die Geschwister Keller bezahlen die Hälfte einer Jahrzeitstiftung in der neuen Kirche (in Neukirch an der Thur) für die Schwester ihrer Mutter und deren Mann durch die Aufnahme einer Zinsschuld und begleichen so ihre Geldschuld gegenüber Tante und Onkel, 1519.06.01 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 19.Neu/9
Title:Die Geschwister Keller bezahlen die Hälfte einer Jahrzeitstiftung in der neuen Kirche (in Neukirch an der Thur) für die Schwester ihrer Mutter und deren Mann durch die Aufnahme einer Zinsschuld und begleichen so ihre Geldschuld gegenüber Tante und Onkel
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
    
Rechtsakt-Typ:Jahrzeitstiftung, Zinskauf
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Rothen)
Creation date(s):6/1/1519
Ausstellungsdatum:am Kreutzmitwuch. Vgl. zur Auflösung dieses Datums den Kommentar.
Aussteller:Jos Müller, Richter in dieser Sache (in der bischöflichen Gerichtsherrschaft Schönenberg)
Adressat:Hans, Greta und Ursula Keller, Geschwister; Jakob Giger und Erhard Schweizer, Pfleger der neuen Kirche
Regest:Vor Jos Müller, Richter in dieser Sache, der mit der Gewalt des Konstanzer Bischofs Hugo (von Hohenlandenberg) und anstatt und im Namen des Fritz Jakob von Anwil, Ritter, Hofmeister und Vogt zu Bischofszell, zu Rothen [Rotten] öffentlich zu Gericht sitzt, bezeugen Hans Keller mit Greta und Ursula Keller, alle eheliche Geschwister und auf Buchrüti [Búchrútti] gesessen, mit Kleinhans Giger zu Rothen, ihrem rechtmässigen Vogt, durch Hansi Mutz zu Schönenberg [Schönnenberg], ihren erwählten Fürsprech, dass sie dem Hans Kleman und dessen Ehefrau Greta Hecklin, ihrer Mutter Schwester, 10 Pfund Pfennig schuldig seien. Davon habe aber Hans Kleman 5 Pfund Pfennig als Jahrzeitstiftung für sich, seine Ehefrau, seine Vorfahren und Nachkommen der neuen Kirche gestiftet [an die núwen kilchen gegeben], damit man auch ihnen jährlich eine Messe auf nächste Fronfasten lese und die Toten zuvor von der Kanzel verlesen würden [und die selen darvor an der cantzel verkúndt werden]. Die restlichen 5 Pfennig hätten Jakob Schweizer [Schwitzer] und Erhard Giger als Pfleger der Kirche bereits ausgegeben [also bar hinuß geben]. Da sie (die Geschwister Keller) aber diese Summe Geld dem Kleman, ihrem Vetter, nicht bezahlen "möchten", verkaufen sie der genannten Kirche einen auf den Martinstag fälligen Zins von 1 Mutt Kernen Bischofszeller Mass ab Rechten und Gerechtigkeiten ihres Gutes in Buchrüti, nämlich ab 1 Mannmahd in der Grossen Wiese [Großen Wyß], an den Heubach [Hówbach] und an die Heubach-Wiese anstossend, ab 4 1/2 Juchart Feld im Ifang [Infanng] mitsamt Haus und Hofstatt, an die Landstrasse, unten an den Bach und auch an die Güter von Aspenrüti [Aspanrútti], mit 2 Malter beiderlei Korn, im dritten Jahr 12 Schilling Pfennig und 3 Schilling Heugeld gegen Oberbüren und Helfenschwil und mit dem Zehnten belastet, und sie setzen die genannten Güter als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung ein und sichern sich und ihren Nachkommen das Recht, den Kernenzins zum Hauptgut von 10 Pfund Pfennig wieder abzulösen, und zwar vor dem Johannistag im Sommer ohne und nachher mit Zins. Die Pfleger begehren Beurkundung des Kaufakts.
Dorsualvermerk:(ursprüngliche Notiz:) Ab Buchruti gat der nuwen kilchen I mutt k(ernen).
(Nachtrag 17. Jh.:) Jacob Schweitzern zue Puechrüthi et cons. I muth kernen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:34.3 x 21.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (33 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Fritz Jakob von Anwil, Ritter
Kommentar des Staatsarchivs:Auf der Urkunde und im chronologischen Urkundenverzeichnis ist im Rahmen der Selektionierung der Pergamenturkunden um 1880 das Datum (Kreuzmittwoch) als Kreuztag im September, der in diesem Jahr wirklich auf einen Mittwoch fällt, aufgelöst worden. So kam man auf den 14.09.1519. Nach Grotefend ist jedoch der "Kreuzmittwoch" die Bezeichnung für den Mittwoch nach dem Kreuzsonntag, welcher auf den 5. Sonntag nach Ostern (Sonntag Vocem jocunditatis) fällt. Somit kommt man in diesem Jahr auf den 1. Juni.
Oberbüren und (Nieder-) Helfenschwil sind Gemeinden im Hoheitsgebiet des Fürstabts von St. Gallen. Möglicherweise sind die genannten Güter Lehen des Abtes von St. Gallen.
Rothen, Buchrüti und Aspenrüti sind Weiler bei Neukirch an der Thur (Politische Gemeinde Schönenberg-Kradolf).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: N. K.; No. 9 [auf Rasur]
Pupikofersche Signatur (1848): Neu.9
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 505
Zettelrepertorium (1937): 7'30'18
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021).
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
 

Usage

End of term of protection:6/1/1539
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=374704
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries