7'30, 18.18/9 Chronologischer Bericht über den Konflikt um den Kirchensatz von Bürglen, 1580.02.02- (Dossier)

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Ref. code:7'30, 18.18/9
Title:Chronologischer Bericht über den Konflikt um den Kirchensatz von Bürglen
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Rechtsakt-Typ:Erinnerungsschrift
Überlieferungsform:Konzept/Vorurkunde
Creation date(s):after 2/2/1580
Ausstellungsdatum:ungevar umm liechtmäß anno 80
Aussteller:(Kustos oder Stiftsamtmann des Kollegiatstifts)
Regest:"Concept der rechtübung des kirchensatzes zu Bürglen" (Titel):
Ungefähr am 02.02.1580 hat der Vogt der Herren von St. Gallen die Kirche zu Bürglen verriegelt, die Schlüssel dem Mesmer abgefordert und dem Kaplan verboten, den Kirchendienst zu versehen. Domdekan und Propst zeigten daraufhin diese Schliessung durch Herrn Stäbinger [Stebinger] dem Landvogt Jauch an, der gleich nach Herdern zu dem Landenberger ritt, um die Kaufabrede zu erkundigen. Daraufhin sandte er einen Boten zum Vogt nach Bürglen und befahl die Deponierung des Kirchenschlüssels am alten Ort, damit der Kaplan wie bisher seinen Gottesdienst versehen könne.
Nachdem die Kirche weiterhin etwa 2 Monate bis Mittfasten für den Kaplan zugesperrt geblieben war, ist der Vogt von Bürglen vor die Tagsatzung des Landvogts an Mittwoch vor Judica zitiert worden.
Auf Montag nach dem Sonntag Judica (22.03.1580) hat Stäbinger als Gewalthaber des Stifts seine Klage sowie den Vertrag zwischen dem Landenberger und dem Stift und die Stiftungsdokumente [donationes] der Pfründe eingereicht.
Auf Donnerstag vor Unser Lieben Frauen Tag in der Fasten (24.03.1580) hat der Landvogt den Landweibel zum Vogt nach Bürglen gesandt, um eine Inventur der Kirche zu machen und dem Vogt zu gebieten, die Kirche für den Priester zu öffnen. Der Vogt von Bürglen hat daraufhin um Aufschub [verzug] gebeten, um seine Herren benachrichtigen zu können.
Auf den Hohen Donnerstag (31.03.1580) hat der Landvogt dem Anwalt des Stifts per Bote eine Missive gesandt mit dem Bescheid, dass der Priester zu Bürglen seinen Gottesdienst wie von alters her versehen solle.
Auf Freitag nach St. Vits Tag (17.06.1580) ist der Vogt von Bürglen durch den Anwalt des Stifts vor die Tagsatzung (des Landvogts im Thurgau) gezogen worden. Vor dieser Tagsatzung ist vom Landvogt ein Urteil ergangen. Die Anwälte von St. Gallen haben einen erneuten Aufschub erreicht.
Die Herren von St. Gallen haben durch eine Missive an das Stift vorgeschlagen, dass der Urteilsbrief bis zur Abhaltung des Schiedsgerichtstages [des gütigen tags], welcher zwischen dem Stift und dem von Landenberg angesetzt worden ist, stillstehen solle, was bewilligt wurde.
Nach Abhaltung des "gütigen tags" haben sich die Herren der Stadt St. Gallen und das Stift selbst an einem Schiedsgerichtstag einem gütlichen Vergleich unterzogen.
(Nachtrag von anderer Hand): Auflistung der Kosten für das Kollegiatstift in diesem Rechtsverfahren.
Dorsualvermerk:Concept der rechtsübung des chirchen satzes zu Bürglen
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 32.8
Kommentar des Staatsarchivs:Hans Jauch III. (UR) war thurgauischer Landvogt 1578-1580.
Joachim Stäbinger, katholischer Pfarrer zu Weinfelden, wirkt in diesem Konflikt als Anwalt des Stifts.
"gütiger tag" = tädingstag = Tag des gerichtlichen Vergleichs (vgl. Idiotikon Bd. XII, Sp. 875)
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <24>; No. 20 Bu.
Pupikofersche Signatur (1848): XVIII.1580
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'17
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

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