7'30, 17.19/3 Der eidg. Landvogt verpflichtet im Streit zwischen dem Kollegiatstift und dem Gerichtsherr Ulstatt von Berg das Stift, die Kaplanei von Berg gemäss der Dotation mit Gottesdiensten versehen zu lassen, 1578.05.09 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 17.19/3
Title:Der eidg. Landvogt verpflichtet im Streit zwischen dem Kollegiatstift und dem Gerichtsherr Ulstatt von Berg das Stift, die Kaplanei von Berg gemäss der Dotation mit Gottesdiensten versehen zu lassen
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Rechtsakt-Typ:Schiedspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld, eidg. Schloss
Creation date(s):5/9/1578
Ausstellungsdatum:an Fryttag nach der Uffartt Cristi
Aussteller:Wendelin Pfyffer, des Rats zu Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Georg Ulstatt, Gerichtsherr zu Berg; Heinrich Bridler, Stiftsamtmann
Regest:Vor Wendelin Pfyffer, des Rats zu Luzern und eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, der im Schloss der Eidgenossen zu Frauenfeld seine Tagsatzung hält, klagt Georg Ulstatt, Gerichtsherr zu Berg, gegen Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell, vertreten durch deren Anwalt Heinrich Bridler [Brydler], Stiftsamtmann, dass das Stift entgegen der Dotation der sog. kleinen Pfründe zu Berg, welche die Stiftsherren verpflichtet, die Gemeinde Berg mit Messen und anderen Gottesdiensten zu versehen, zu Berg wohl einige Messen abgehalten, gleichzeitig aber etliche ewige Gülten dieser Pfründe verkauft und deren Vermögen zum Missfallen der Untertanen gemindert habe. Ulstatt verlangt, die Pfründe sei vom Stift wieder mit so viel Vermögen zu versehen, dass ein Priester die Untertanen gemäss dem Wortlaut der Dotation versehen könne. Heinrich Bridler macht geltend, seine Herren "principalen" seien nicht persönlich erschienen, weil sie nicht um den Inhalt der Klage gewusst hätten, und erbittet vom Landvogt einen Aufschub [dilation und uffschlag] der Verhandlung.
Der Landvogt erkennt zu Recht, das Stift habe die kleine Kaplanei in Berg wiederum gemäss Dotation mit dem Gottesdienst "inlut der cattolischen kirchen bruch" zu versehen. Wenn dies nicht geschieht, droht die Arrestierung der im Thurgau gelegenen Stiftsgülten.
Dorsualvermerk:(Zeitgleiche Notiz:) Hainrich Bryders amptman zu Bischoffzäl.
(Spätere Notiz:) Abscheidt oder urthel von h. Landtvogt Pfiffer umb versechung der caplaney Berg. 1578.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.4 x 32.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Georg von Ulstatt aus Augsburg war - als einziger Protestant in der Reihe der Gerichtsherren von Berg - von 1575 bis 1582 Inhaber der Gerichtsherrlichkeit von Berg (vgl. Giger, Gerichtsherren, S. 80).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <46>; No. 43; Be
Pupikofersche Signatur (1848): XIX.1578
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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