7'30, 17.Bg/45, 2 Die Geistlichen Räte des Fürstbischofs von Konstanz richten sich gegen die eigenmächtig durchgeführte Absetzung des Pfarrvikars von Berg durch das Stiftskapitel und leiten eine Untersuchung ein, 1794.08.14 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 17.Bg/45, 2
Title:Die Geistlichen Räte des Fürstbischofs von Konstanz richten sich gegen die eigenmächtig durchgeführte Absetzung des Pfarrvikars von Berg durch das Stiftskapitel und leiten eine Untersuchung ein
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Rechtsakt-Typ:Verlautbarung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):8/14/1794
Aussteller:Präsident, Generalvikar, Offizial und der Geistliche Räte des Fürstbischofs von Konstanz
Adressat:(Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts Bischofszell)
Regest:Präsident, Generalvikar, Offizial und der Geistliche Rat des Fürstbischofs von Konstanz sind am 12.08.1794 durch den Chorherrn und Pleban (von Bischofszell) sowie den Stiftsamtmann von den Klagen und Beschwerden der Pfarrgemeinde Berg gegen ihren Seelsorger Pfarrer Alois Leu [Aloys. Leo] unterrichtet worden und nehmen zur Kenntnis, dass dieser nach seiner Einvernahme durch Kapitelbeschluss wegen völligem Vertrauensverlust von Seiten der Pfarrgenossen und wegen Untätigkeit von seinem Pfarrvikariat entfernt worden ist. Die Geistlichen Räte wollen zwar glauben, dass die Entfernung von Vikar Leu nötig war, da dessen auch in Konstanz zu Tage getretene Schwärmerei und Neuerungssucht nicht viel Gutes verheissen hatte, nehmen aber Anstoss an der willkürlich vorgenommenen Untersuchung und am eigenmächtigen Entzug der Pfründen, ohne vorherige Beiziehung des bischöflichen Ordinariats. Die Einsetzung eines anderen Geistlichen und die Verleihung der "admissio ad beneficium" kommt allein dem bischöflichen Ordinariat zu. Die Geistlichen Räte haben deshalb die Pflicht mittels des beigelegten Mandats (dessen Original zurückgesandt werden muss, während die Kopie in Bischofszell bleiben soll) das Stift aufzufordern, in dieser Amtsenthebungssache innezuhalten und alle diesbezüglichen Akten "in originali" nach Konstanz zu schicken, da das Vorgefallene ein bedenklicher Eingriff in die bischöfliche Jurisdiktion ist. Die Räte versichern, dass sie die Exzesse des Priesters nicht ungeahndet lassen werden und nach ihrer Meinung eine weitere Verwaltung der Pfarrei durch Leu wegen des Vertrauensverlustes in der Gemeinde gefährlich wäre und stellen in Aussicht, ihm durch einen Urteilsspruch [sentenz] die Pfrüde [das beneficium] zu entziehen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 34.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unterschrift von Premauer (?) im Namen des fürstbischöflich-konstanzischen Geistlichen Rates, des Präsidenten, Generalvikars, Offizials und der Räte
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): Bg 45
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:8/14/1814
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