7'30, 17.Bg/28a Die Tagsatzung in Baden entscheidet in der Sache des Zinses, den die Brüder Schmid aus Weinfelden beim Stift abgelöst haben, für die Aufhebung dieser Ablösung, 1603.07.11 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 17.Bg/28a
Title:Die Tagsatzung in Baden entscheidet in der Sache des Zinses, den die Brüder Schmid aus Weinfelden beim Stift abgelöst haben, für die Aufhebung dieser Ablösung
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):7/11/1603
Aussteller:Räte und Sendboten der VII eidg. Orte, nämlich von Zürich Heinrich Bräm, Bürgermeister, und Hans Heinrich Holzhalb, Bannerherr und des Rats, von Luzern Jost Pfyffer, Ritter und Schultheiss, und Hauptmann Wilhelm Balthasar des Rats, von Uri Walter Imhof, Ritter und Landammann, und Hans Schärer, Landesfähnrich und des Rats, von Schwyz Jost Schilter, Landammann, und Lienhard Suter des Rats, von Obwalden Konrad Wirz, Landammann, und Hans von Aa, Statthalter und des Rats, von Nidwalden Ulrich Mettler, Ritter und Landammann, von Zug Beat Jakob Frei, Statthalter und des Rats, und Hans Schmid des Rats, und von Glarus Michael Bäldi, Landammann, und Melchior Marti des Rats
Adressat:Johann Hilarius von Menlishofen, Kustos, Joachim Wirt, Chorherr, und Hieronymus Bridler, Stiftsamtmann, für das Stift St. Pelagii zu Bischofszell; Gebrüder Hans und Jeremias Schmid, für sich selbst und andere Mithaften, alle zu Weinfelden
Regest:Vor Räten und Sendboten der VII eidg. Orte, nämlich von Zürich Heinrich Bräm, Bürgermeister, und Hans Heinrich Holzhalb, Bannerherr und des Rats, von Luzern Jost Pfyffer, Ritter und Schultheiss, und Hauptmann Wilhelm Balthasar [Balthassar] des Rats, von Uri Walter Imhof [Im Hoff], Ritter und Landammann, und Hans Schärer, Landesfähnrich und des Rats, von Schwyz Jost Schilter, Landammann, und Lienhard Suter des Rats, von Obwalden Konrad Wirz [Wirtz], Landammann, und Hans von Aa, Statthalter und des Rats, von Nidwalden Ulrich Mettler, Ritter und Landammann, von Zug Beat Jakob Frei [Fry], Statthalter und des Rats, und Hans Schmid des Rats, und von Glarus Michael Bäldi, Landammann, und Melchior Marti des Rats, an der Jahresrechnung-Tagsatzung zu Baden versammelt, fordern Johann Hilarius von Menlishofen [Menißhoffen], Kustos, Joachim Wirt [Württ], Chorherr, und Hieronymus Bridler [Brydler], Stiftsamtmann, für das Stift St. Pelagii zu Bischofszell (Kläger) von den Gebrüdern Hans und Jeremias [Myas] Schmid und anderen Mithaften, alle zu Weinfelden [Wynfelden], (Beklagte) den Rückkauf eines Zinses von 1 Mutt Kernen an die dem Stift gehörige Lieb-Frauen-Pfründe zu Berg, welchen die Brüder Schmid vor Jahren dem damaligen Stiftskustos Georg Beat Blarer von Wartensee für 25 Gulden abgelöst hatten. Das Stift besitzt dieser und anderer - ohne Wissen und Bewilligung abgelöster - Zinsen halber Ortsstimmen [eidtgnössische stimmen] und eidg. Abschiede, nach denen das Stift solche Zinsen zum Ablösungspreis wieder zurückkaufen und an sich bringen kann. Die Stiftsherren verlangen deshalb, dass die Beklagten die 25 Gulden von ihnen annehmen müssen und künftig den Kernenzins wieder schuldig sein sollen. Die Beklagten verweisen darauf, dass das Hauptgut nicht ohne Wissen der Vorfahren der Kläger vom damaligen Stiftskustos Blarer persönlich abgelöst worden ist und sind zuversichtlich, dass die eidg. Orte, die Forderung des Stifts abweisen werden. Die Tagsatzung erkennt zu Recht, dass die Gebrüder Schmid dem St.-Pelagius-Stift zu Bischofszell den abgelösten Zins von 1 Mutt Kernen Konstanzer Mass wieder auszurichten haben und das Stift diesen dafür 25 Gulden zu hinterlegen hat. Die Kosten werden unter den Parteien geteilt.
Dorsualvermerk:Abscheidt anthreffende ein muth kernen, so Hans und Myas die Schmiden und ire mithafften von Wynfelden einem gestifft zů Bischoffzell järlichen zů richten schuldig.
1703.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet.
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:19.8 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Auf den Heftfaden aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Heinrich Pfyffer, Ritter und des Rats von Luzern und derzeit Landvogt in Baden
Kommentar des Staatsarchivs:Georg Beat Blarer von Wartensee war Kustos zwischen 1557 und 1578; die angefochtene Ablösung des Zinses liegt also mindestens ein Vierteljahrhundert zurück. Das vorliegende Urteil bedeutet praktisch die Aufhebung der urkundlich verbrieften Rückkaufsmöglichkeit von Zinsverschreibungen, somit die nachträgliche Umwandlung von ablösbaren in nicht mehr ablösbare Grundzinsen und bedeutet für die Zinsbauern des Stifts zweifellos eine schwerwiegende Rechtsminderung.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): Bg 28
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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