7'30, 17.Bg/22 Eine erneute Klage der Kirchgenossen von Berg vor der eidg. Tagsatzung betr. Versorgung der Gemeinde mit seelsorgerischen Leistungen wird abgewiesen, 1563.03.20 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 17.Bg/22
Title:Eine erneute Klage der Kirchgenossen von Berg vor der eidg. Tagsatzung betr. Versorgung der Gemeinde mit seelsorgerischen Leistungen wird abgewiesen
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:(Baden)
Creation date(s):3/20/1563
Aussteller:Die VII eidg. Orte
Adressat:Propst und Kapitel des Kollegiatstifts Bischofszell; Gemeinde Berg
Regest:Vor den VII eidg. Orten klagen die Anwälte der Kirchgenossen von Berg: Obwohl sie eine grosse Gemeinde mit gegen 500 Kommunikanten (= zum Abendmahl zugelassene mündige Kirchbürger) sind und über eine grosse Kirche verfügen verweigert ihnen das Kollegiatstift in Bischofszell, das aus Pfründen und Zehnten "ein herrlich innkommen" bezieht, einen eigenen Priester oder Prädikanten, welcher sie mit Taufen, Sakramenten, Begräbnissen und allen pfarrherrlichen Rechten versehen kann. Zur Hochzeit [brutt], zum Begräbnis [bar] und zur Taufe müssen sie nach Sulgen gehen, und es kommt vor, dass sie mit einem Kind von einer bis zur dritten Pfarrkirche laufen müssen, bis das Kind endlich getauft ist. Sie bitten deshalb, dass ihre Bitte beim Stift um einen eigenen (aus den Einkünften des Stifts aus seinen Gülten in Berg bezahlten) Priester oder Prädikanten von den Eidgenossen nach dem Wortlaut des Landfriedens gestützt wird.
Propst und Kapitel des Kollegiatstifts weisen in ihrer Antwort das Ansinnen der Gemeinde Berg zurück. Da Berg nur eine Filiale ist, gehören Taufe, Hochzeit und Beerdigung der Pfarrkirche Sulgen, wie das mit Brief und Siegel vor 200 Jahren festgehalten wurde. Sie weisen auf den Predigtgottesdienst an zwei aufeinander folgenden Sonntagen in Berg und am dritten Sonntag in Bürglen hin.
Die Tagsatzungsgesandten erkennen, es solle beim Spruch von Landvogt Gallati und dem folgenden Appellationsentscheid von Baden von 1559 bleiben.
Dorsualvermerk:Sindicats-spruch. 1563.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.8 x 33.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel nicht angekündigt
Kommentar des Staatsarchivs:Es handelt sich auch hierbei nur um einen Auszug aus dem Urteil der Tagsatzungsgesandten, und nicht um eine vollständige Abschrift.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 10 d; Berg
Pupikofersche Signatur (1848): Bg 22
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Copyright, Reproduktionsbestimmungen:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:3/20/1583
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