7'30, 35.24/7 Vor dem Gericht zu Freiburg im Breisgau überträgt Anna Schuhmacher ihrem Ehemann Ulrich Schweizer aus Konstanz einen dem Ehepaar von Heinrich Ehinger von Konstanz abgetretenen Gültbrief über einen Zins ab einem Hof in Hinterkirch, 1478.03.14 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.24/7
Title:Vor dem Gericht zu Freiburg im Breisgau überträgt Anna Schuhmacher ihrem Ehemann Ulrich Schweizer aus Konstanz einen dem Ehepaar von Heinrich Ehinger von Konstanz abgetretenen Gültbrief über einen Zins ab einem Hof in Hinterkirch
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Rechtsakt-Typ:Kauf
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Freiburg im Breisgau
Creation date(s):3/14/1478
Ausstellungsdatum:an dem helgen Osterabend
Aussteller:Hans Rot, vorsitzender Richter im Gericht des Konrad von Bossenstein, des Schultheissen zu Freiburg im Breisgau
Adressat:Anna Schuhmacher, Ehefrau des Ulrich Schweizer zu Konstanz; Ulrich Schweizer
Regest:Vor Hans Rot, der in Freiburg im Breisgau [Friburg im Brisgow] in der Ratsstube anstatt und im Namen des Konrad von Bossenstein, Schultheiss zu Freiburg, zu Gericht sitzt, erscheinen Anna Schuhmacher [Schuechmacher], Ehefrau des Ulrich Schweizer [Switzer] zu Konstanz, mit Ulrich von Wollmatingen [Wollmettingen], ihrem rechtmässigen und mit Zustimmung ihres Ehemanns erwählten Vogt, an einem Teil und ihr Ehemann Ulrich Schweizer am anderen Teil. Anna Schuhmacher lässt eröffnen, dass sie und ihr Ehemann eine Gült besässen von jährlich 4 Gulden vom Hafner zu Hinterkirch [Henderkilch] ab dem Hof, worauf dieser sitze, und dass diese 4 Gulden mit 80 Gulden Hauptgut abgelöst werden könnten - nach Ausweis einer Urkunde darüber, welche ihnen der vornehme Heinrich Ehinger, Bürger zu Konstanz, zu ihrer beiden Händen gelegt habe. Nun seien die beiden Eheleute übereingekommen, dass Ulrich Schweizer die genannte Urkunde über die vier Gulden Geld(zins) von dem genannten Heinrich Ehinger empfangen und diesen Empfang in beider Namen quittieren solle, um dann mit den vier Gulden Geld, mit dem Hauptgut und den Zinsen samt dem Ausweis [brief] darüber zu tun und zu lassen, wie ihm beliebe, es zu versetzen, zu verkaufen oder zu verschenken [hingeben], wie wenn es sein Eigengut wäre, ohne damit irgend einen Einspruch von Seiten der Ehefrau oder von deren Vogt zu gewärtigen.
Ulrich Schweizer begehrt Beurkundung dieses Gewaltverzichts. Als Urteilssprecher aus dem Gerichtsumstand sind aufgeführt: Kaspar von Falkenstein [Vallckenstein], Klaus Pfaffenberg, Hans Steinmeier [Steinmeiger], Hans Seiler, Hans von Baden und Ulrich Brunner, alle Bürger von Freiburg.
Dorsualvermerk:Ein ubergeb (gestrichen und ersetzt durch: "gewalts") brieff betreffent jarlich IIII gl. von Bevazel. Zins.
(Späterer Zusatz:) Zinsbrief per 4 fl.. Ist des haffners zu Hinderkhürchen hoff. Dat. 1478.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:39.0 x 16.2 + 2.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (nur angekündigt): Konrad von Bossenstein, Schultheiss, mit seinem Gerichtssiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Hinterkirch = Heute Stadtteil von Freiburg im Breisgau.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <21>; 89; 21; 15; D. Kell.
Pupikofersche Signatur (1848): XXIV.1478
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 276
Zettelrepertorium (1937): 7'30'51
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/14/1498
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=340189
 

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